Eure Kinder sind nicht die doppelte Staatsbürgerschaft, wenn eine oder beide der Eltern berechtigt sind eigentlich Bürger des Vereinigten Königreichs (die Muttergesellschaft hat zu einem britischen Staatsbürger oder im Vereinigten Königreich ansässig sein).
Nach dem British Nationality Act 1981:
Unter S.1 (1), eine Person im Vereinigten Königreich am oder nach dem 1. Januar 1983 geboren ist britischer Staatsbürger bei der Geburt, wenn zum Zeitpunkt der Geburt: jeder Elternteil ist britischer Staatsbürger; oder
jeder Elternteil ist im Vereinigten Königreich niedergelassen
[31-01-2005]
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