Pass, Visum & Papiere für Madrid

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Sie müssen einen gültigen Reisepass besitzen, um ins Ausland reisen zu können. Ein Pass ist ein offizielles Regierungsdokument, das die Identität und die Staatsbürgerschaft bescheinigt.

Der Prozess und die Kosten, die mit dem Erhalt eines Reisepasses verbunden sind, können hoch sein, also starten Sie den Prozess zumindest sechs Monate bevor Sie gehen wollen. Ihr Reisepass muss 6 Monate nach Ihrem geplanten Aufenthalt gültig sein. In der EU benötigen Minderjährige auch einen eigenen Pass.

Visa in Spanien

Menschen aus bestimmten Ländern benötigen ein gültiges spanisches Einreisevisum vor der Ankunft. Ein spanisches Visum ist eine Bescheinigung in Ihrem Reisepass oder Reisedokument, die angibt, dass Sie berechtigt sind, im Staat zu landen. Dies bedeutet, dass Sie immer noch der Einwanderungskontrolle an der Einreise unterliegen werden, selbst wenn Sie es haben ein Visum.

Um herauszufinden, ob Sie vor einer Reise nach Spanien Ihr Visum benötigen, sehen Sie sich die folgende Liste des spanischen Ministeriums an für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit

Arten von Visa für Spanien

Wenn Sie Spanien für einen Zeitraum von weniger als 3 Monaten besuchen möchten, um dort zu wohnen, zu arbeiten oder zu studieren, müssen Sie ein Visum dieser Art besitzen, es sei denn, Sie sind Staatsbürger der Europäische Union, Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz.

Anträge für Langzeitvisa müssen über ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular (Original und Kopie) eingereicht werden, das kostenlos heruntergeladen werden kann oder auch sein kann kostenlos bei spanischen diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen im Ausland erhalten.

Nicht-europäische Bürger
Alle ausländischen Staatsangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sowie Norwegen, Island, Liechtenstein oder die Schweiz, müssen sie ein Langzeitvisum erhalten, wenn sie länger als 90 Tage pro Semester in Spanien bleiben möchten. Es gibt drei Arten von Langzeitaufenthaltsvisa:

  • Residency : Dieses Visum erlaubt dem Inhaber in Spanien leben, ohne berufstätig zu sein oder zu arbeiten.
  • Arbeit und Aufenthalt : Dieses Visum ermöglicht es dem Inhaber, während seines Aufenthalts in Spanien zu arbeiten.
  • Student : Dieses Visum erlaubt dem Inhaber zu leben in Spanien während des Studiums, der Forschung oder der Teilnahme an einem Praktikum.

Sie können mehr Informationen über die verschiedenen Arten von Visa auf lesen href = "http://www.exteriores.gob.es/Portal/en/ServiciosAlCiudadano/InformacionParaExtranjeros/Paginas/Inicio.aspx"> Spanisches Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit

Spanische Staatsbürgerschaft

Spanische Staatsbürgerschaft kann in erhalten werden verschiedene Wege; Die meisten spanischen Staatsbürger bekommen ihre Staatsbürgerschaft durch Geburt oder aufgrund spanischer Herkunft ( Nationalität nach Wahl ). Wenn Sie jedoch ein ausländischer Staatsangehöriger sind, der die spanische Staatsangehörigkeit ununterbrochen besitzt und benutzt Englisch: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri...1602: EN: HTML Nach Treu und Glauben und gestützt auf ein Register der Standesbeamten haben Sie das Recht, die spanische Staatsangehörigkeit zu erwerben ( Staatsangehörigkeit durch Besitzstand oder Wohnsitz ). Sowie für diejenigen, die erklären, dass sie verzichten ihre frühere Staatsangehörigkeit, mit Ausnahme von Staatsangehörigen iberoamerikanischer Länder, Andorra, den Philippinen, Äquatorialguinea und Portugal ( Nationalität durch Einbürgerung )

Wie werde ich spanischer Staatsbürger?

  • Staatsangehörigkeit nach Wahl: Leistungen, die von Gesetzes wegen denjenigen gewährt werden, die bestimmte Bedingungen erfüllen, um die spanische Staatsangehörigkeit zu erwerben, die in der Regel mit Eltern- und Familienmitgliedern verbunden ist.
  • Nationalität durch Residenz: Durch Sein einen legalen Aufenthalt in Spanien für einen ununterbrochenen Zeitraum von zehn Jahren unmittelbar vor der Anwendung (ausnahmsweise kann die Frist gekürzt werden)
  • Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung: Diese Form des Erwerbs der Staatsangehörigkeit ist freiwillig und unterliegt nicht den allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Die Einbürgerung wird von der Regierung durch einen Königlichen Erlass gewährt, nachdem das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände geprüft wurde.
  • Nationalität über Besitzstand: Personen, die die spanische Staatsangehörigkeit während eines ununterbrochenen Zeitraums von zehn Jahren besitzen und in gutem Glauben verwendet haben und auf der Grundlage eines Standesamtes verfügen, haben Anspruch auf die spanische Staatsangehörigkeit.

Für mehr Informationen über die Staatsbürgerschaft, besuchen Sie:

Dirección General de Españoles en el Exterior und de Asuntos Consulares y Migratorios
Informationen für Ausländer
C / Pechuán, 1
28002 Madrid
Tel: Homepage: http://www.exteriores.gob.es/

Update 8/06/2018


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