Pass, Visum & Papiere für Zürich

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Dieser Abschnitt ist als Referenz dienen lediglich. Wir empfehlen dringend, dass Sie die Botschaft direkt für die meisten up-to-date Informationen, die sich auf Ihre spezifische Situation.

Reisepass

Sie müssen einen gültigen Reisepass ins Ausland zu reisen. Ein Reisepass ist ein offizielles Dokument, dass die eigene Identität und Staatsbürgerschaft bestätigt. Die Prozess-und Kostenoptimierung mit Beantragung eines Passes verbunden sind, können hoch sein, so starten Sie die Prozess mindestens sechs Monate, bevor Sie sich verlassen zu planen. Ihr Reisepass muss gültig 6 Monate über deinen geplanten Aufenthalt. Minderjährige dürfen sich auf ihre Eltern die Pässe bis im Alter von 15 Jahren reisen.

Visum

Ein Visum ist ein Stempel oder Unterstützung von Beamten auf einen Pass, dass der Inhaber die Einreise erlaubt platziert. Visa werden von der Botschaft oder dem Konsulat erhalten.

Wer braucht ein Visum?

Die Schweiz ist Teil des Schengen-Raum, obwohl ein Nicht-EU-Mitglied (wie Island und Norwegen). Es gibt keine Grenzkontrollen zwischen den Ländern, die unterzeichnet haben und der Vertrag umgesetzt. Für EU -und EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) Bürger, einem amtlich anerkannten Personalausweis oder Reisepass genügt zur Einreise.

Nur Staatsangehörige der folgenden Nicht-EU/EFTA-Staaten benötigen kein Visum für die Einreise in den Schengen-Raum. Diese visafreie Besucher dürfen nicht länger als 3 Monate in einem halben Jahr und kann nicht arbeiten, während in der EU

  • Albanien
  • Andorra
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Australien
  • Bahamas
  • Barbados
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brasilien
  • Brunei
  • Kanada
  • Chile
  • Costa Rica
  • Kroatien
  • El Salvador
  • Guatemala
  • Honduras
  • Israel
  • Japan
  • Mazedonien
  • Malaysia
  • Mauritius
  • Mexiko
  • Monaco
  • Montenegro
  • New Zealand
  • Nicaragua
  • Panama
  • Paraguay
  • Saint Kitts und Nevis
  • San Marino
  • Serbien
  • Seychellen
  • Singapur
  • Südkorea
  • Taiwan
  • Vereinigte Staaten
  • Uruguay
  • Vatikanstadt
  • Venezuela

Eine vollständige Anleitung zur Schweizer Visa-System gefunden werden kann hier.

Grundlegende Anforderungen an die Vorlage eines Visums

Wann?

Bewerber sollten den Antrag persönlich beim Konsulat einreichen. Ein Visumantrag sollte eingereicht mindestens 15 Kalendertage vor dem geplanten Besuch (da dies die normale Bearbeitungszeit beträgt) und kann nicht früher eingereicht werden als drei Monate vor Beginn der beabsichtigten Besuch. Eine Antragstellung weniger als 15 Kalendertage vor der geplanten Abreise kann akzeptiert werden, aber sollte der Antragsteller darüber informiert, dass die Bearbeitungszeit kann bis zu 15 Kalendertage sein. Wenn der Antragsteller besteht auf die Einreichung des Antrags ihnen mitgeteilt, dass die endgültige Entscheidung nach dem geplanten Abreisedatum ergriffen werden könnten sollte.

Dokumentation

    Allgemeine Anforderungen (kann leicht variieren von Land zu Land und was Visum ist erwünscht):
  • Gültiger Reisepass (mindestens 3 Monate über deine geplanten Abreise Datum)
  • Gültige Krankenversicherung
  • Antragsformular
  • Aktuelle Passfotos (mindestens 2).
  • Der Nachweis der Zweck Ihres Aufenthaltes
  • Bestätigt Unterkunft
  • Ausreichende Mittel, um die Kosten für Ihren Aufenthalt und ein Rückflugticket decken

Wie viel?

Eine Gebühr von 60 € ist gilt für einzelne Bewerber unabhängig von der Art des Visums für und unabhängig davon, wo der Antrag gestellt wird (direkt beim Konsulat vom Antragsteller selbst oder von einem gewerblichen Vermittler, über einen externen Dienstleister oder an den Außengrenzen) angewendet.

Die Zahlung der Visa-Gebühr sollte in bar bezahlt werden oder in einer Bank, wenn der Antrag gestellt wird bezahlt worden. Im Allgemeinen wird das Visum wird nicht zurückerstattet, unabhängig von der endgültigen Entscheidung über den Visumantrag.

Arten von Visa

Schengen Visum

Dieses Visum ist für einen kurzen Aufenthalt (Tourismus, die Teilnahme an einem Sommersprachkurs) von bis zu drei Monaten pro Halbjahr ausgestellt ausgestellt. Inhaberinnen und Inhaber eines Schengen-Visum muss das Land wieder zu verlassen nach drei Monaten, spätestens. Dies bedeutet, dass die Schengen-Visum ist kein geeignetes Instrument, wenn Sie studieren, arbeiten oder Aufenthalt in der Schweiz wünschen.

Es gibt drei Grundtypen von Schengen Visa.
Typ A: Flughafentransit
Ermöglicht Transit in der internationalen Zone des Flughafens Transit. Das Visum erlaubt keinen Zugriff auf das Schengen-Gebiet.
Typ B: Transitvisum
Berechtigt den Inhaber, durch eine oder mehrere Schengen-Staaten bestehen, um in einen anderen Staat zu bekommen. Die notwendige Dauer für diesen Transit nicht überschreiten kann 5 Tage.
Typ C: Kurzzeit-Visa
Ermöglicht die Eingabe in das Schengen-Gebiet für eine maximale ununterbrochenen Aufenthalt von 90 Tagen über einen Zeitraum von sechs Monaten. Das Visum kann für Einzel-oder mehrmalige Einreise ausgestellt werden. Im Falle von mehreren Einträgen, die Gesamtdauer der verschiedenen Aufenthalten in den Schengen-Raum verbracht darf nicht länger als 90 Tage über einen Zeitraum von sechs Monaten.

Ein Antragsteller eines Visums persönlich bei der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat-General. Der Antragsteller Unterlagen müssen wahrheitsgemäß und vollständig. Ungenauigkeiten können den Widerruf des Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung und die Person hat, das Land zu verlassen führen.

Tourist Visa

Ein Touristenvisum ist für Reisende mit dem Ziel, Tourismus, einen Aufenthalt in einem Hotel oder in einer Mietwohnung.

    Anforderungen:
  • Antragsformular "Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visum" (Antrag auf ein Schengen-Visum) in abgeschlossenen Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch und vom Antragsteller unterzeichnet in Person
  • Gültiger Reisepass
  • Kopie des Passes (Seiten mit Foto, persönlichen Daten und Unterschrift)
  • Kopien der letzten zwei Schengen-Visa (falls zutreffend)
  • 2 identische, aktuelle Passfotos, Treffen Schengen-Anforderungen (eine auf das Antragsformular aufgeklebt, das zweite angeheftet)
  • Unfall / Krankenversicherung gilt für die gesamte Dauer des Aufenthaltes und in den gesamten Schengen-Raum (nur Kopie). Die Versicherung muss eine Mindestdeckung von EUR 30.000,00.
  • Hotel oder Apartment Buchungsbestätigung, sowie Nachweis der Vorauszahlung
  • Der Nachweis der Beschäftigung (Schreiben des Arbeitgebers) und Nachweis des Einkommens (Gewinn und Verlustrechnung oder Gehaltszettel); für Studenten: Studentenausweis (Original und Kopie)
  • Nachweis der Zahlungsfähigkeit (Bankauszug zeigt die Bewegungen der letzten drei Monate, Bank Bestätigung, die den Saldo des Kontos oder Reiseschecks und deren Kopien). Jede Person muss mindestens CHF 100.00 für jeden Tag des Aufenthaltes in seiner / ihrer Entsorgung (oder den Gegenwert in einer anderen Währung).
  • Proof of Transport inklusive Hin-und Rückfahrt (zB Reservierung von Eintrittskarten, nur Kopie)
  • Informationen über Ziel und Route

Ein Minimum von drei Werktagen nach Vorlage des Visums (ohne den Tag der Hinterlegung) und die Zahlung der Gebühren ist für die Prüfung des Visums benötigt. Reisende, die für einen Touristen-Visum beantragen müssen vorlegen ihre Anwendung in Person. Sie können durch ein Reisebüro mit der Schweizer Botschaft / dem schweizerischen Generalkonsulat oder durch enge Familienangehörige (Ehepartner, Mutter, Vater, Tochter, Sohn) akkreditiert vertreten sein.

Visitor Visa

A Visitor Visa oder (Schengen-Visum, Typ C) ist für Leute, die Verwandte oder Freunde besuchen wollen, bleiben in ihren Häusern. Ein Besuchervisum ist für Aufenthalte bis zu 90 Tage Aufenthalt (innerhalb von sechs Monaten).

    Erforderliche Unterlagen:
  • Ein Antragsformular "Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums" (Application für ein Schengen-Visa) in abgeschlossenen Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch und vom Antragsteller unterzeichnet in Person
  • Gültiger Reisepass
  • Kopie des Passes (Seiten mit Foto, persönlichen Daten und Unterschrift)
  • Kopien der letzten zwei Schengen-Visa (falls zutreffend)
  • 2 identische, aktuelle Passfotos, Treffen Schengen-Anforderungen
  • Unfall / Krankenversicherung gilt für die gesamte Dauer des Aufenthaltes und in den gesamten Schengen-Raum (nur Kopie). Die Versicherung muss eine Mindestdeckung von EUR 30.000,00.
  • Der Nachweis der Beschäftigung (Schreiben des Arbeitgebers) und Nachweis des Einkommens (Gewinn und Verlustrechnung oder Gehalt Schlupf); für Studenten: Studentenausweis (Original und Kopie)
  • Original-Anfrage ("letter of invitation"), in der die folgenden Informationen genannt werden sollte - Name, Anschrift und Telefonnummer (e-mail falls vorhanden) der einladenden Person (Host); Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität und Passnummer der eingeladenen Person (Gast); Dauer des Aufenthalts in der Schweiz und beantragte Anzahl der Einreisen; Erläuterung der Beziehung mit den eingeladenen Person
  • Kopieren der einladenden Person Schweizer Pass oder eine Kopie des B-oder C-Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz
  • Für Angehörige: Nachweis einer familiären Beziehung (zum Beispiel: Kopie der Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Schweizer Familie Zertifikat)
  • Nachweis der Zahlungsfähigkeit - (Familienangehörige von EU / EFTA-Bürger sind von dem Nachweis Zahlungsfähigkeit ausgenommen). Jede Person sollte über CHF 100.00 für jeden Tag des Aufenthalts haben. Der Antragsteller muss eine Erklärung über sein Bankkonto, die die Bewegungen für die letzten drei Monaten oder einer Bank Bestätigungsschreiben der Saldo des Kontos oder wenn der Antragsteller keine oder nur unzureichende finanzielle Mittel, die Visa-Abteilung wird ihm / ihr mit der "Declaration of Commitment", nachdem sie ausgewertet sein / ihr Visum Anwendung. Diese "Verpflichtungserklärung" muss vom Antragsteller bis zur einladenden Person (Gastgeber) in der Schweiz geschickt werden. Die einladende Person / Host müssen die Erklärung vollständig und legt ihn dem zuständigen schweizerischen kantonalen Behörden.

Wenn der Antragsteller Zahlungsfähigkeit nachweisen kann, nimmt die Anwendung ein Minimum von drei Werktagen nach Vorlage des Visums. Im Falle einer "Declaration of Commitment", nimmt das Visum-Verfahren mehrere Wochen. Die Bewerber werden daher empfohlen, ihre Visumantrag gut submit im Voraus.

Business Visa

Ein Business-Visa (Schengen-Visum, Typ C) ist für Menschen aus geschäftlichen Gründen von einem Unternehmen in der Schweiz eingeladen.

    Anforderungen:
  • Ein Antragsformular "Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums" (Application für ein Schengen-Visa) in abgeschlossenen Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch und vom Antragsteller unterzeichnet in Person
  • Gültiger Reisepass
  • Kopieren der Passes (Seiten mit Foto, persönlichen Daten und Unterschrift)
  • Kopien der letzten zwei Schengen-Visa (falls zutreffend)
  • 2 identische, aktuelle Passfotos, Treffen Schengen-Anforderungen
  • Unfall / Kranken Versicherung gilt für die gesamte Dauer des Aufenthaltes und in den gesamten Schengen-Raum (nur Kopie). Die Versicherung muss eine Mindestdeckung von EUR 30.000,00. Falls das Visum mit einer längeren Gültigkeit und mehrere Einträge angefordert wird, die Reiseversicherung braucht nur zur Deckung der ersten Fahrt.
  • Der Nachweis der Beschäftigung (Schreiben des Arbeitgebers) und Nachweis des Einkommens (Gewinn und Verlustrechnung oder Gehaltszettel)
  • Original schriftliche Anfrage ("Einladung") von der Firma in der Schweiz mit den folgende Angaben: Name, Vorname, Geschlecht, Nationalität und Geburtsdatum der eingeladenen Person, Zweck der Reise, Dauer des Aufenthalts und der Anzahl der Einträge.
  • Das Unternehmen in der Schweiz dürfte die Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft für die gesamte Aufenthalt in der Schweiz und / oder in den Schengen-Raum. Das Schreiben muss von autorisierten Personen zu tun nach dem schweizerischen Handelsregister ("Handelsregister") unterzeichnet werden.
  • Aktuelle Kopie des Auszugs aus die Schweizer Handelsregister des Unternehmens in der Schweiz (nur die erste Seite und die Seite mit den Namen der Unterzeichner / die Unterzeichner der Einladung)

Wenn der Geschäftspartner in der Schweiz keine Garantie für die oben genannten Kosten muss der Antragsteller folgende Unterlagen vorlegen:

  • Hotel Buchungsbestätigung, sowie Nachweis der Vorauszahlung
  • Nachweis der Zahlungsfähigkeit (Bankauszug zeigt die Bewegungen der letzten drei Monate oder Bank Brief Bestätigung der Saldo des Kontos oder Reiseschecks und deren Kopien). Jede Person muss mindestens CHF 100.00 für jeden Tag des Aufenthaltes (oder den entsprechenden Betrag in einer anderen Währung) haben
  • Proof of Transport inklusive Hin-und Rückfahrt (z. B. Ticket-Reservierung, nur Kopie)

Ein Minimum von drei Werktagen nach Vorlage der Visumantrag und die Zahlung der Visa-Gebühren ist für die Prüfung des Visums benötigt.

Reisende, die für ein Unternehmen gelten Visum muss ihren Antrag persönlich stellen oder durch ein Reisebüro mit der Schweizer Botschaft / dem schweizerischen Generalkonsulat akkreditiertes, durch enge Familienangehörige (Ehepartner, Mutter, Vater, Tochter, Sohn) oder durch die Mitarbeiter ihres Unternehmens vertreten sein. Wenn die Dokumente, die von nahen Verwandten eingereicht werden, hat diese Person den Nachweis der familiären Bindungen (Kopie der Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde: muss nicht legalisiert oder übersetzt werden) bieten. Mitarbeiter des Unternehmens haben in einem Brief aus der Hand Arbeitgeber, bestätigt ihr Recht auf die Datei im Namen der Antragsteller. Darüber hinaus haben Angehörige und Mitarbeiter des Unternehmens den Nachweis der Identität zu zeigen.

Studentenvisum

Ein Studentenvisum ist für Leute, die in der Studie wollen Der Schweiz.

Studentenvisum

Ein Student Visa für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen (national Visa, Typ D) ist für Menschen, die in der Schweiz studieren wollen.

    Bedarf
  • 3 Antragsformulare "Antrag auf Erteilung eines Visums für Den langfristigen Aufenthalt (Visum D) ", abgeschlossen in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch und vom Antragsteller unterzeichnet in Person
  • Gültiger Reisepass
  • 2 Kopien des Passes (Seiten mit Foto, persönlichen Daten und Unterschrift)
  • 2 Kopien der letzten zwei Schengen-Visa (falls zutreffend)
  • 4 identische, aktuelle Passfotos, Treffen Schengen-Anforderungen (drei geklebt auf der Antragsformulare, verbunden, der vierte.
  • Bestätigung / Immatrikulation Brief von der Schule oder Universität (Original und 2 Kopien)
  • Bestätigung der Studiengebühren und sonstige Gebühren Zahlung (Original und 2 Kopien)
  • Schriftliche Bestätigung des Sponsors, dass er / sie deckt alle Kosten und Nachweis der Zahlungsfähigkeit (zB Kontoauszug, die die Bewegungen der letzten drei Monate oder Brief von der Bank zur Bestätigung der Saldo des Kontos) - Original und Kopie, und 2 Kopien seines / ihres Passes (Seiten mit Foto persönlich Daten und Unterschrift)
  • Vorherige Diplome, Zeugnisse und Lernplan ins Deutsche übersetzt, Französisch, Italienisch oder Englisch (Original und 2 Kopien)
  • Curriculum vitae ins Deutsche übersetzt, Französisch, Italienisch oder Englisch (Original und Kopie)
  • Motivationsschreiben, warum gerade Sie in der Schweiz studieren entschieden, wie diese Studien wird sich positiv auf Ihre Karriere, etc. (2 Originale)
  • Signed Verpflichtung des Antragstellers in die Schweiz zu verlassen nach Abschluss des Studiums / der Ausbildung (kann handschriftlich ausgefertigt werden; 2 Originale)

Zur Ermittlung der Sprachkenntnisse der Schüler kann die Botschaft der Schweiz / das Generalkonsulat der Schweiz erfordern eine kurze, mündliche Sprache zu testen.

Die Anträge sollten in Person vorgenommen werden. Der Antragsteller die Unterlagen zur Entscheidung an die zuständige Ausländerbehörde in der Schweiz weitergeleitet werden, damit die Botschaft / das Generalkonsulat wird zusätzlich CHF 5.00 für Ladung Porto. Die Botschaft der Schweiz / das Generalkonsulat der Schweiz kann nur dann ein Visum zu Studienzwecken nach Erhalt der Genehmigung. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang ungefähr. 6 bis 12 Wochen.

Work Visa

A Work Visa (national vi sa, Typ D) ist für Leute, die beabsichtigen, in der Schweiz arbeiten. Alle Ausländer, die in der Schweiz arbeiten müssen, eine besondere Aufenthaltsgenehmigung, unabhängig davon, ob ein Arbeitsvertrag mit einem schweizerischen oder ausländischen Unternehmen oder ob die Arbeiten abgeschlossen bezahlt oder unbezahlt. Zeitlich begrenzte Aktivitäten und Zeitarbeitsfirmen auch benötigen eine Arbeitserlaubnis. Ein Werk Visum muss vor der Einreise in die Schweiz bezogen werden.

Wenn Sie Ihren Vertrag zu verlängern, nachdem es abgelaufen planen, müssen Sie verlassen Schweiz und für eine neue Arbeit beantragen. Für Bürger der EU-25 Länder die bilateralen Abkommen macht es einfacher, eine befristete Arbeitserlaubnis in der Regel Gewinn für 5 Jahre, die verlängert werden, wenn Sie gearbeitet haben ist. Oft wird ein 1 Jahr Bewilligung ist auf EU ausgestellt Bewerber können als solche Kandidaten immer wieder zu erneuern, auch diese 1 Jahr ermöglicht. Rechtlich haben die EU-Bewerber den gleichen Status wie Schweizer Bewerber bei der Bewerbung um Arbeitsplätze (Arbeitgeber braucht nicht zu rechtfertigen Mieten sie, und muss ihnen den Vorzug zu mieten non-EU/non-Swiss Bewerber, wenn Fähigkeiten gleichwertig sind).

    Erforderliche Unterlagen:
  • 3 Antragsformulare "Antrag auf Erteilung eines Visums für Den langfristigen Aufenthalt (Visum D)" abgeschlossen (in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch) und vom Antragsteller unterzeichnet in Person
  • Gültiger Reisepass
  • 2 Kopien des Passes (Seiten mit Foto, persönlichen Daten und Unterschrift)
  • 2 Kopien der letzten zwei Schengen-Visa (wenn zutreffend)
  • 4 identische, aktuelle Passfotos
  • Arbeitsvertrag (Original plus 2 Kopien)

Wer in der Schweiz arbeiten, müssen das Visum persönlich beantragen. Die Akte des Antragstellers wird weitergeleitet Entscheidung an die zuständige Ausländerbehörde in der Schweiz, damit die Botschaft / das Generalkonsulat wird zusätzlich eine Gebühr von CHF 5.00 für Porto. Die Schweizer Botschaft / dem schweizerischen Generalkonsulat kann nur ein Arbeitsvisum ausstellen nach Erhalt der Genehmigung. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang ungefähr. 6 bis 12 Wochen.

Anmeldung

Menschen, sich in der Schweiz muss mit der örtlichen Behörde (Gemeindehaus / maison communale) in dem Land oder Gebiet Büro (Kr registrieren eisburo / bureau d'Arrondissement) in Städten innerhalb von 8 Tagen. Sie müssen diese Registrierung für die meisten Amtshandlungen in der Schweiz zeigen, wie der Beantragung von Visa und ab Versorgungsunternehmen. Wenn Sie bewegen sich innerhalb des Landes, müssen Sie sich registrieren, wenn Sie bewegen, um eine neue Residenz.

Residence Visa

Für Menschen, die in der Schweiz, müssen sie schließlich eine Aufenthaltsgenehmigung. Wenn Sie eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz geworden, soll man in der Schweiz für den Großteil des Jahres leben (mindestens 180 Tage im Jahr). Vor allem, wenn man nicht behaupten, dass Zeitrahmen, müssen Sie zeigen das Zentrum des Lebens in der Schweiz (Familie, Haus, Haustiere).

B Permit

AB Genehmigung (Permis de sejour, Aufenthaltsbewilligung, permesso di soggiorno) ist ein Aufenthaltsbewilligung. Es gibt Ihnen das Recht, in der Schweiz für 180 Tage ein Jahr oder länger zu leben. Es muss jedes Jahr erneuert werden. Es gibt auch das Recht vor, Ihr Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren, zu kommen und mit dir leben.

C Permit

AC Genehmigung ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Es ist gültig, solange Sie in der Schweiz bleiben. Es hat fast keine Beschränkungen und ermöglicht es Ihnen, viele Dinge nicht möglich mit einer B-Bewilligung, wie Kauf von Immobilien ohne Einschränkungen zu tun, sich von einem Kanton zum anderen, Waffen kaufen, sich selbständig zu machen, etc. Je nach Staatsbürgerschaft, können Sie eine C-Bewilligung nach 5 oder 10 Jahren Aufenthalt mit einer B-Bewilligung erhalten.

CE Permit

Eine EG-Bewilligung ist eine B-Bewilligung für Personen mit einem EU Reisepass. Es ist gültig für eine anfängliche Dauer von 5 Jahren und gibt Ihnen viele Rechte, die nicht von einer B-Bewilligung genossen, wie den Kauf Immobilien in der Schweiz ohne Einschränkungen, die innerhalb der Schweiz ohne Einschränkungen, sich selbständig zu machen, etc. Es ist möglich, für Ehegatten und Kinder, um auf dieses Visum einbezogen werden.

Staatsbürgerschaft

Durch Geburt

Citizenship ist es, Kinder von Ehepaaren sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger von Geburt an zur Verfügung gestellt, dass entweder die Mutter oder der Vater Schweizer Bürger gegeben ist. Die Gleiches gilt für ein Kind, dessen Mutter ist Schweizerin, auch wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Kinder erwerben auch die kantonalen und kommunalen Staatsangehörigkeit ihrer Eltern durch die Geburt. Kinder in der Schweiz aus Nicht-Schweizer Eltern geboren werden nicht automatisch zu Schweizer. Dies wird als jus sanguinis, oder "Recht des Blutes" genannt, und ist oft in Ländern mit einer germanischen Rechtstradition angewendet.

Einbürgerung

Schweizer Bürgerrecht durch Einbürgerung erworben werden. Dies erfordert, dass Sie haben in der Schweiz für mindestens 12 Jahre wohnte, kam von denen drei innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Antrag. Die Zeit in der Schweiz im Alter zwischen 10 und 20 Jahren verbrachten zählt doppelt.

Es gibt auch eine erleichterte Einbürgerung Verfahren, vor allem für ausländische Ehegatten von Schweizer Bürgern und Kinder von Schweizerinnen und Schweizern, die noch nicht das Schweizer Bürgerrecht.

Die Anfrage wird an die gemacht werden Bundesamtes für Migration.

    Anforderungen:
  • Integriert in die Schweizer Gemeinde
  • Gewöhnt an Schweizer way of life und Praktiken
  • Einhaltung der schweizerischen Rechtsordnung.
  • Sie stellen keine Gefahr für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz.

Der Kanton und die Wohngemeinde können weitere Bedingungen und stellen Sie die Kosten für den Erwerb Staatsbürgerschaft vor der Genehmigung.

Doppelte Staatsbürgerschaft

Doppelte Staatsbürgerschaft ist möglicherweise für bestimmte Länder, dass eine Einigung zu haben. Es gibt keine Beschränkung auf Halten doppelte Staatsbürgerschaft in der Schweiz. Menschen, die Schweizer Staatsangehörigkeit zu erwerben, müssen nicht auf ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, obwohl es möglich ist, dass das Gesetz der Ursprungsland sieht den automatischen Verlust der Staatsangehörigkeit, wenn eine andere Staatsangehörigkeit freiwillig erworben wird.

Update 18/08/2011


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