Grundsätzlich ist jedes Rundfunkemfangsgerät (Radiogeräte, Fernsehgeräte) gebührenpflichtig. Sie müssen sich schriftlich beider Gebühreneinzugszentrale (GEZ) melden. Fragen Sie nach dem Formular.
Die Formulare für den Wohnortwechsel bekommen Sie in jeder Bank- und Sparkassenfiliale.
Sie können Ihren Zahlungstermin jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder in der Mitte eines Dreimonatszeitraums auswählen. Die Gebühren erhöhen sich ca. DM 150,- pro Jahr.
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