Pass, Visum & Papiere für Kopenhagen

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Beschäftigung Visa

Sie benötigen kein Visum für die Arbeit in Dänemark, wenn Sie sind ein Wohnsitz in einem EWR-Land (die Länder der Europäischen Union und der Schweiz). Europäischen Arbeitnehmer sind berechtigt, in Dänemark arbeiten und benötigen keine Genehmigung, aber wenn Sie einen festen Wohnsitz für mehr als drei Monaten, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Nicht-EWR-Arbeitnehmer müssen eine Arbeitserlaubnis beantragen bei der dänischen Konsulat in ihrem Heimatland. Die übliche Bearbeitungszeit für eine Arbeitserlaubnis ist 4-6 Wochen. Der Antragsteller wird erwartet, dass sie bezahlt haben, die Beschäftigung in Dänemark und der Arbeitgeber muss nachweisen, dass sie nicht in der Lage sind, um die Position mit dänischen Arbeitsmarkt.

Aufenthaltserlaubnis

Für die nicht EWR-Staaten, eine Arbeitserlaubnis erforderlich und der Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis, das heißt, wenn Sie die Erlaubnis für die Arbeit in dem Land, Sie sind auch die Erlaubnis, sich dort für den gleichen Zeitraum.

EWR-Staatsangehörige, die sich in Dänemark seit mehr als 3 Monaten muss eine Aufenthaltserlaubnis. Dies ist eine Formalität, sondern wird von anderen Behörden bei der Registrierungfür soziale Sicherheit und Steuern. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Dänemark mit der Familie Mitglieder, sollten Sie den Abschnitt über den Antrag, unter Angabe von Einzelheiten über die Verwandten, die leben mit Ihnen.

Kopien des Aufenthaltstitels Anmeldeformular kann heruntergeladen werden von ENTER SITE und die Anweisungen in Dänisch, Englisch und Französisch. Bei der Einreichung Ihrer Bewerbung angegeben haben, müssen Sie auch:

  • Eine kürzlich Passfoto
  • Der Nachweis, dass Sie über genügend Einkommen, um sich selbst, ohne Hilfe vom Staat (ein einfaches Schreiben Ihres Arbeitgebers mit Angabe der Zeit, dass Sie sich in Dänemark und in den jährlichen Lohn, erhalten Sie in der Regel ausreichen)

Sie erhalten weitere Beratung über Visa-Anforderungen von Ihrem Konsulat.

Nicht mischen Konsulat und Botschaft. Die Botschaft ist die Vertretung des Staates, in einem fremden Land und ist für alle die Beziehungen mit der Regierung des Landes, in dem befindet. Das schützt und verwaltet die Gemeinde aus seinem Land. Sie müssen jedoch in der Regel leben in dem Land, für 6 Monate, bevor Sie sich anmelden können. Sie erhalten detaillierte Informationen aus derKonsulat.

Update 15/09/2007


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