Der Besitz eines oder mehrerer anderer Nationalitäten nicht grundsätzlich auf die Staatsangehörigkeit Französisch. § 23 des Bürgerlichen Gesetzbuches legt dem folgenden Prinzip:
Jede erwachsene Person von Französisch-Nationalität, resid Ameise in der Regel im Ausland, die freiwillig eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt nicht verlieren Französisch Staatsangehörigkeit, wenn sie erklärt ausdrücklich, gemäß den Artikeln 26 ff. dieses Titels.
Allerdings unter der Europarat, das Straßburger Übereinkommen von 6. Mai 1963 wurde ein System zur automatischen Verlust nationaler Herkunft im Falle des Erwerbs der Staatsangehörigkeit eines anderen Vertragsstaates. Verliert Französisch Staatsangehörigkeit automatisch, Französisch Dur, die freiwillig erwirbt die Staatsangehörigkeit eines Andere Staaten sind: Österreich, Belgien, Dänemark, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich (beachten Sie, dass Portugal hatte zwar unterzeichnet, aber nie ratifiziert, und Spanien hat sofort abgelehnt Kapitel I der Ratifizierung auf seine Reserven, halten die Kapitel II - Service).
Ein Protokoll zur Änderung des Co nvention wurde im Jahr 1993, die den Geltungsbereich des Übereinkommens reduziert unterzeichnet. Dieses Protokoll, das heute in Kraft getreten a> zwischen Frankreich, Italien und den Niederlanden, ermöglicht die Staatsbürgerschaft eines dieser drei Länder auf die Staatsangehörigkeit behalten ihre ursprüngliche, wenn sie von erwerben die Staatsangehörigkeit eines anderen Vertragsstaates Protokoll: