Ausländer in Polen sind verpflichtet, einen Beitrag zu der obligatorischen Systems der sozialen Sicherheit, die Renten, Krankheit, Mutterschaft, Krankheit und Unfall-Versicherung. Sie werden für den Erhalt von Leistungen auf der gleichen Grundlage wie polnische Staatsangehörige.
Bürgerinnen und Bürger der EU-Länder, die aus der sozialen Sicherheit Beiträge in ihren Heimatländern werden für den Erhalt von Leistungen in Polen.
Es gibt die folgenden Social Security Prämien abgezogen Mitarbeiters Vergütung:
- Invaliditätsversicherung - 6% der Vergütung (gezahlt von 4,5% Arbeitgeber, 1,5% vom Arbeitnehmer)
- Unfallversicherung - 0,67% bis 3,60% der Vergütung in Abhängigkeit von betrieblichen Risiko in einem bestimmten Wirtschaftszweig (Wird vom Arbeitgeber)
- Krankenversicherung - 2,45% der Vergütung (bezahlt durch Mitarbeiter)
- Labor-Fonds - 2,45% der Vergütung (Wird vom Arbeitgeber)
- Garantierte Employee Benefit Fund - 0,10% der Vergütung (gezahlt von empoyer)
Im Falle von Krankheit oder Mutterschaft die Vorteile für die Deckung 80% des durchschnittlichen earinings für die ersten sechs Monate, und 100% des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für einen längeren Zeitraum.
Quelle: http://www.paiz.gov.pl/