Nach der Ankunft in Japan sind Sie verpflichtet, eine schriftliche Erklärung über Sie Habseligkeiten. Die Zollanmeldung erforderlichen Formulare sind erhältlich im Flugzeug oder auf dem Schreibtisch Zoll. Wenn Sie nicht reisen mit Waren, die möglicherweise unter Abgabe oder Steuer nehmen Sie den grünen Kanal am Zoll, sonst ist der rote Kanal.
Sie sind erlaubt, um bis zu drei 760ml Flaschen Alkohol mit Ihnen in Japan, bis zu 100 Zigarren, 400 Zigaretten, 500 Gramm losen Tabak-und bis zu zwei Unzen Parfüm. Persönliche Effekten und jede professionelle Ausrüstung, die alle sind mit von der Steuer befreit, solange ihre Menge oder Volumen führt nicht Zollbeamten zu glauben, dass sie Artikel für den Verkauf in Japan.
Wenn Sie beabsichtigen, den Aufenthalt in Japan seit mehr als zwölf Monaten Sie oder Ihre Familie Effekte können importiert werden zollfrei oder Steuern, in vernünftigen Grenzen.
Es gibt keine Obergrenze für die Summe des Geldes Sie bringen oder aus Japan, soll es sein Bargeld in jeder Währung oder Reiseschecks. Allerdings, wenn Sie reisen mit mehr als den Gegenwert von 1000000 Yen, oder mit Edelmetall von mehr als 1 kg, die Sie benötigen, um einen Bericht vorzulegen Brauchtum.
Sie können rechtlich nicht in Japan, wenn Sie im Besitz von Betäubungsmitteln, Waffen oder Munition (es sei denn, für die Zwecke der Jagd, für die Sie benötigen eine Genehmigung), oder Pornographie.