Deutschland versteht sich als Wohlfahrtsstaat der Auffassung, dass der Schutz seiner Bürger als eine vorrangige Aufgabe. Das deutsche System der sozialen Sicherheit lassen sich in 5 Teile:
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Firmen Unfallversicherung
Zwar gibt es Ausnahmen, die meisten Beschäftigten mit einem deutschen Arbeitsvertrag oder arbeitenden Menschen in Deutschland sind geeignet für alle Teile der deutschen Sozialversicherung.
Die Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer, während die Unternehmen die Unfallversicherung wird nur durch den Arbeitgeber. Damit Sie genau berechnen, was Ihre monatlichen Beiträge könnten zu erarbeiten, loggen Sie sich bitte auf www.german-taxation.de.
Quelle
- http://www.social-security.de/general.htm