Ein Visum wird häufig angefordert, um zu bleiben/lebt im Land deines Bestimmungsortes. Du mußt um die Form bitten und die Informationen an das spanische Konsulat gelangen, wenn du noch in deinem Ursprungsland bist.
Konsulat und Botschaft nicht mischen. Die Botschaft ist die Darstellung des Zuwurdees in einem Ausland und ist verantwortlich für alle Relationen mit der Regierung des Landes, wo lokalisiert. Der Konsul schützt und übt die Gemeinschaft aus, die von seinem Land kommt. Jedoch mußt du für 6 Monate im Land normalerweise leben, bevor du registrieren mußt. Du findest alle Informationen, indem Sie um um das Konsulat bitten.
In den 27 Ländern der Europäischen Gemeinschaft, ist ein gültiger nationaler Personalausweis oder ein Paß genug. Du mußt keine andere Form inch in vielen Fällen füllen, deine neue Firma tust die Formalitäten für dich.
Die 27 Länder des europäischen Anschlußes sind: Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich, Spanien, Portugal, Österreich, Italien, Finnland, Irland, die Niederlande, Luxemburg, Belgien, Dänemark, Griechenland, Schweden, tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei, Bulgarien, Rumänien.
Wohnsitz-Anwendungen
Jedermann, das in Spanien ankommt und plant, unbestimmt zu leben, in der Studie, Arbeit oder ein Geschäft zu beginnen, muß eine Wohnsitzkarte innerhalb 15 Tage des Ankommens in Spanien beantragen.
Die EUangehörigen, die planen, während einer begrenzten Periode (z.B. ein kurzfristiger Vertrag) zu bleiben werden mit einer temporären Wohnsitzkarte während der erbetenen Periode herausgegeben. Wenn die Periode unbestimmt ist, wird eine Fünfjahreswohnsitzkarte (tarjeta comunitaria europea oder Tarjeta de Residente comunitario) herausgegeben. Karten für Abhängige werden während der gleichen Periode wie der Hauptbewerber herausgegeben (Kinder unter 18 können auf dem residencia eines Elternteils enthalten sein).
EINE NichtEU Wohnsitzkarte ist zuerst für zwei Jahre gültig, oder die Länge eines Vertrages und auf Erneuerung ist für fünf Jahre gültig. Eine dauerhafte Wohnsitzkarte ist für alle Ausländer vorhanden, die eine normale Aufenthaltserlaubnis während einer Periode von sechs Jahren gehalten haben.
Wohnsitzkarten werden durch das Büro der fremden Angehörigen (Oficina Gubernativa de Extranjeros) oder die provinzielle zentrale Polizeistation (Comisaría de Policía Provincial) in der Provinz herausgegeben, in der der Bewerber Resident ist, und Anträge müssen in der Person zur nächsten nationalen Polizeistation (Comisaría de Policía Nacional) mit einer Abteilung der Ausländer (Departamento/oficina de Extranjeros) gestellt werden.
Wenn du in Spanien bist, deinen Mietvertrag-/Eigenschaft Titel und zwei unterschiedliche Rechnungen (Gas/Elektrizität/Telefon zum Beispiel) mit deiner neuen Adresse nehmen Oficina de Empadronamiento, um deinen Alta de Residencia und deinen Certificado de Empadronamiento (es ist für freie allgemeine Dringlichkeitsobacht, freien Eingang zu den Museen… usw. nützlich) zu erhalten.
Staatsbürgerschaft
Nachdem ein Bewohner in Spanien für einige Jahre sein (2 bis 10 Jahre abhängig von den Umständen und dem Land kommst du von), du kann eine spanische Staatsbürgerschaft beantragen. Dennoch wenn du bereits ein EU-Bürger bist, kann sie möglicherweise nicht, ausgenommen Paß und das Recht viel im Wesentlichen ändern zu wählen. Die gefährdete Einrichtung verantwortlich für Staatsbürgerschaft ist Ministerio de Justicia; der Platz zum zuzutreffen ist das Zivil Registro. Du konntest auf Staatsbürgerschaft mit deinem Ursprungsland verzichten müssen, aber in der Praxis überprüfen sie selten und du solltest nicht in Mühe erhalten, solange du nicht beide Pässe gleichzeitig zeigst.