Wenn ihr weniger als 4 Tage hintereinander
krank seid und bei der Arbeit fehlt, muss nur der Arbeitgeber
verständigt werden. Ihr werdet dann wie gewöhnlich bezahlt.
Ist der Krankheitsausfall länger, muss ein ärztliches
Attest (sickness certificate) vom GP besorgt werden.
Bei 3- bis 28-tägigem krankheitsbedingtem
Arbeitsausfall hat man Anrecht auf staatlich geregeltes
Krankengeld (Statuary Sick Pay) oder kann eventuell
andere Gelder beziehen. Über Ersteres befragt man am
besten seinen Arbeitgeber; Informationen über Letzteres
erfragt man beim Sozialamt, dem Social Security office
(DHSS) vor Ort.
Auf folgender Webseite kann man ebenfalls nachsehen:
http://www.dss.gov.en/index.htm