Wenn dein Arbeitgeber eine große internationale Firma ist, können sie dir Mitgliedschaft ihrer korporativen Rentenregelung anbieten. Wenn du ein EU-Bürger bist, zählen deine Beiträge in Richtung zur dänischen Sozialversicherung in Richtung zu deiner etwaigen Zuwurdepension.
Nicht-EU Angestellte bilden auch Beiträge in Richtung zur dänischen ZuwurdeRentenregelung, aber sind in der Lage, zu verlangen, daß diese zurückerstattet werden, wenn man das Land verläßt.