Als EU- oder EEA-Bürger wirst du unter den Richtlinien der freien Bewegung die Erlaubnis gehabt, um zu jedem europäischen Land zu gehen, um, Arbeit suchend. Du wirst die Erlaubnis gehabt, um in Dänemark für drei Monate beim Suchen nach einem Job zu bleiben. Wenn jedoch am Ende dieser Periode du ruhige Arbeitslose bist, wirst dir nicht erlaubt, im Land zu bleiben.