Alle Personen leben in der Türkei, unabhängig davon, ob der türkische Staatsbürgerschaft oder anderweitig, unterliegen der Besteuerung vom Einkommen und vom Ertrag. Bestimmte Kategorien von Ausländern besteuert werden nur auf Einkommen, das in der Türkei - speziell, ausländische Vertreter der Wirtschaft, Berater, Wissenschaftler, Regierungsvertreter, drücken Sie Korrespondenten, und andere, die haben nicht die Absicht zu einer dauerhaften Einwohner unabhängig von der Dauer des Aufenthalts.
Ein Ausländer gilt als eine Steuer Wohnsitz, wenn er / sie ihren Wohnsitz in der Türkei für mehr als sechs Monate pro Jahr und hat einen rechtmäßigen Aufenthalt in dem Land. Es gibt keine besonderen steuerlichen Bestimmungen für Expatriates. Renten-und Sozialversicherung Zahlungen aus dem Ausland können als steuerbares Einkommen.
Steuern vom Einkommen und Ertrag ist die progressiv gestaltet und kann bis zu 55%. Die grundlegenden Körperschaftsteuer beträgt 25%, aber eine Quellensteuer von 10% für den öffentlichen Unternehmen und 20% für private Unternehmen erhoben wird. Es gibt auch einen Zuschlag von 10% bewertet womit sich die gesamte effektive Körperschaftsteuer-Satzes auf 45-55%,
Verheiratete Paare sind erforderlich, um einzelne Datei Steuererklärungen auf ihre Einkommen. Abzüge und Zulagen sind nicht gegenseitig übertragbar, wenn eine der Einkommen nicht den Anforderungen für den Einsatz.
Quellen: