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    International: Expatriation Wahlausländer - Genf
    Genf: Abreise / Pass und Visum

    Pass und Visum

    Letztes Update: 30/10/2005
    ACHTUNG: Der folgende Knowledge Base Artikel wurde durch ein maschinelles Übersetzungssystem ohne jegliche menschliche Mitwirkung übersetzt.
    Wenn Sie weitere Information suchen, besuchen Sie die englische Fassung.

    Um in die Schweiz zu gehen, müssen Ausländer eine gültige Identifikation zeigen. In den Besonderefällen ist ein Visum auch vorgeschrieben. Schließlich müssen sie das genügende Einkommen haben, zum für ihr Leben während ihres Aufenthalts in der Schweiz zu zahlen oder erhalten sie erlaubterweise.

    Das Bundesbüro für Migration (FOM) stellt zugelassene Informationen für Immigration und Eingang zur Verfügung.

    Ein Visum wird häufig angefordert, um zu bleiben/lebt im Land deines Bestimmungsortes. Du mußt um die Form bitten und die Informationen an das schweizer Konsulat gelangen, wenn du noch in deinem Ursprungsland bist.

    Konsulat und Botschaft nicht mischen. Die Botschaft ist die Darstellung des Zuwurdees in einem Ausland und ist verantwortlich für alle Relationen mit der Regierung des Landes, wo lokalisiert. Das Konsulat schützt und übt die Gemeinschaft aus, die von seinem Land kommt. Jedoch mußt du im Land für normalerweise leben, 6 Monate bevor du registrieren kannst. Du erlernst alle Informationen, indem Sie um um das Konsulat bitten.

    Die unterschiedlichen Aufenthaltserlaubnispapiere

    B Erlaubnis (livret B): Diese Erlaubnis ist für fremde Angehörige, die in der Schweiz während eines längeren Zeitabschnitts für eine bestimmte einträgliche Beschäftigung des Zweckes mit oder ohne Resident sind. Für EC/EFTA Angehörige ist diese Ermächtigung für fünf Jahre gültig, wenn sie im Besitz eines Anstellungsvertrags mindestens der Dauer zwölf Monate oder der unbegrenzten Dauer sind. Für andere Ausländer übersteigt die Erlaubnis nicht 1 Jahr zuerst, normalerweise.

    C Erlaubnis (livret C): Vereinbarte fremde Angehörige sind fremde Angehörige, denen eine Regelung Erlaubnis nach dem Wohnsitz fünf oder 10 Jahre in der Schweiz bewilligt worden sind. Das Recht, in der Schweiz zu vereinbaren ist nicht abhängig von irgendwelchen Beschränkungen und darf nicht an irgendwelche Bedingungen gebunden werden.

    Ci Erlaubnis (livret Ci) ist für Mitglieder der Familien der zwischenstaatlichen Organisationen und für Mitglieder der fremden Repräsentanten bestimmt. Dieses betrifft die Gatten und die Kinder bis 21 Jahre des Alters.

    G Erlaubnis (livret G): Diese Erlaubnis ist für Wechselpendler (Bewohner in einer fremden Randzone und werden gainfully innerhalb der benachbarten Randzone von der Schweiz beschäftigt). Die EC/EFTA Wechselpendlererlaubnis ist für fünf Jahre gültig, vorausgesetzt es eine Beschäftigungvereinbarung der unbegrenzten Dauer oder mehr als einer Dauer des Jahres gibt.

    L Erlaubnis (livret L): Dieses ist eine kurzfristige Ermächtigung, normalerweise kleiner als ein Jahr, für eine bestimmte einträgliche Beschäftigung des Zweckes mit oder ohne. Auszubildenden und Aupaare werden auch kurzfristige Aufenthaltserlaubnispapiere bewilligt.

    F, N, S Erlaubnis: F Erlaubnis ist für die fremden Angehörigen, die temporarly zugelassen werden, ist N Erlaubnis für Asylsucher und S Erlaubnis, damit Leute sich schützen.

    Du kannst dein L Erlaubnis auf eine B-CE Erlaubnis bringen (Aufenthaltserlaubnis, sehen oben), wenn dir ein Arbeit Vertrag für 1 Jahr mindestens bewilligt wirst und wenn sie eine Gesamtdauer von mehr als 30 Monaten haben oder in G-CE, wenn du in einer Wechselzone lebst.

    Zu mehr Information:
    Büro Bezirksà La Bevölkerung: http://www.geneve.ch/ocp/
    [Telefon: +41 22 327 40 30/+41 22 327 51 36]

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