Aufgeführt ist unter anderem Name der Krankenkasse,
bei der Sie versichert sind und der Prozentsatz nach
dem Ihre Beiträge zur Krankenversicherung ermittelt
werden. Die Hälfte des hier ausgewiesenen Prozentsatzes
übernimmt der Arbeitsgeber.
Die Versicherungsnummer ist aus dem Sozialversicherungsnachweisheft
entnommen und der Beitragsgruppenschlüssel (BGRS) stimmt
mit den amtlichen Beitragsgruppen überein.
Der Zahlenschlüssel zu KV
(Krankenversicherung), RV (Rentenversicherung),
AV (Arbeitslosenversicherung),
GV (Geringverdiener), UM
(Umlage), PV (Pflegeversicherung)
gibt an, ob Beiträge zum entsprechenden Versicherungszweig
zu zahlen sind oder nicht, dem Zahlenschlüssel zur GV
können Sie entnehmen, ob Sie unter die sv-rechtlichen
Bestimmungen für Geringverdiener fallen oder nicht.