Ausländer in Polen sind verpflichtet, einen Beitrag zu der obligatorischen Systems der sozialen Sicherheit, die Renten, Krankheit, Mutterschaft, Krankheit und Unfall-Versicherung. Sie werden für den Erhalt von Leistungen auf der gleichen Basis wie polnische Staatsangehörige.
Bürgerinnen und Bürger der EU-Länder, die aus der sozialen Sicherheit in ihren Heimatländern wird Anspruch auf Leistungen in Polen.
Es gibt die folgenden Sozialversicherungsbeiträgen abgezogen Arbeitnehmers Vergütung:
- Invaliditätsversicherung - 6% des Entgelts (bezahlte 4,5% durch den Arbeitgeber, 1,5% durch die Mitarbeiter)
- Unfallversicherung - 0,67% bis 3,60% der Vergütung in Abhängigkeit von betrieblichen Risiken in einer bestimmten Branche (bezahlt durch den Arbeitgeber)
- Krankenversicherung - 2,45% der Vergütung (von Beschäftigten)
- Arbeitsfonds - 2,45% des Entgelts (bezahlt durch den Arbeitgeber)
- Garantierte Employee Benefit Fund - 0,10% der Vergütung (von empoyer)
Im Falle von Krankheit oder Mutterschaft der Nutzen für 80% des durchschnittlichen earinings für die ersten sechs Monate, und 100% des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für einen längeren Zeitraum.
Quelle:tp: / / www.paiz.gov.pl/index/?id=f033ab37c30201f73f142449d037028d # 14 "target =" _blank "> http://www.paiz.gov.pl/