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    Warschau: Abreise / Pass, Visum & Papiere

    Abreise


    Pass, Visum & Papiere für Warschau

    Landesfuehrer: Warschau > Abreise / Pass, Visum & Papiere
    17/04/2008
    ACHTUNG: Der folgende Artikel wurde durch ein maschinelles Übersetzungssystem ohne jegliche menschliche Mitwirkung übersetzt. [powered by ]
    Wenn Sie weitere Information suchen, besuchen Sie die englische Fassung.

    Visa-Anforderungen hängt davon ab, das Land der Herkunft der Newcomer.

    Die Bürger der folgenden Länder sind nicht verpflichtet, die im Besitz eines Visum bei der Einreise in Polen weniger als 90 Tagen:

    Andorra, Argentinien, Australien, Österreich, Belgien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Kanada, Chile, Costa Rica, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Guatemala, Honduras , Hong Kong (Special Administrative Region), Ungarn, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macao (Special Administrative Region), Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Nicaragua , Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Südkorea, Spanien, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Uruguay, Vatikan (Heiliger Stuhl), Venezuela

    Bürger aller anderen Länder müssen ein Visum erhalten, um die Einreise und den Aufenthalt in Polen legal.

    Visa-Genehmigung für den Zugriff auf Polen gibt Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Republik Polen nur. Für die Reise in die anderen EU-Mitgliedstaat, einneues Visum für das betreffende Land ist erforderlich.

    Um ein Visum zu beantragen einen Pass gültig für mindestens 6 Monate über Anreisedatum ist erforderlich. Bewerbungen sind zu richten an Konsulat (oder für deutsche Staatsangehörige bei Embassy)

    Für die detaillierte Informationen über den Erhalt einer polnischen Visum besuchen: http://www.msz.gov.pl/Visa, Anforderungen, 2346.html

    Visa-Arten und Kosten

    Es gibt die folgenden Arten Visum in Polen für die Bürger von Nicht-EU-Ländern und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums:

    • Tourismus-und Business: $ 45 (einfache), $ 90 (Multiple-Eintrag)
    • Transit: $ 20 (einfache), $ 60 (Multiple-Eintrag)
    • Arbeit: $ 85

    Einige Bürger haben wird, mehr zu bezahlen für Visa. Ermäßigte Preise sind für Schüler im Alter von unter 26 Jahren mit einer geeigneten Kennzeichnung und für die Kinder. Kontakt Konsulat (oder für deutsche Staatsangehörige bei Embassy) für weitere Details.

    Tourismus-und Business-Visa gültig sind bis zu 3 Monate ab Datum der Einreise. Erweiterungen können in Polen durch den Bezirk Pass Büro. Multiple-Eintrag Business-Visa sind vaDeckel für 6 Monate. Transit-Visa gültig für bis zu 48 Stunden und sind nicht erforderlich, die von den Fluggästen ihre Reise in ein Drittland, am selben Tag, ohne dass die Transit-Bereich.

    Quelle:
    http://pl.wikipedia.org/wiki/Wiza
    http://www.migrant.info.pl/en/

    Die Arbeitserlaubnis für ausländische Staatsangehörige

    "Neue Mitglieder" der EU (Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, die Slowakei und Slowenien) und die Bürger von Großbritannien, Schweden, Irland, Malta und Zypern sind herzlich eingeladen, leben und arbeiten in Polen ohne Visum oder Arbeitserlaubnis .

    Für einige EU-Mitgliedstaaten, die immer noch Einschränkungen bei der Beschäftigung polnischer Bürger (dh Übergangsfristen), Polen hat ähnliche Einschränkungen. Dies hat zur Folge, die Bürger von Ländern wie Deutschland, Österreich, Spanien, Griechenland oder Frankreich müssen, eine Arbeitsgenehmigung zu beantragen, um die Arbeit in Polen. Diese Regel ist milder im Falle von Bürgern aus Dänemark, Holland, Norwegen und Italien (als sie weniger restriktive Beschränkungen).

    Bürger / innen of vorstehend nicht genannten Ländern müssen ein Visum oder eine Genehmigung für die Arbeit in Polen.

    Ein Ausländer, die beabsichtigen, in Polen hat die erste finden Sie einen Arbeitgeber in Polen, die damit einverstanden, eine Arbeitserlaubnis beantragen zu einem voivoidship im Bezirk, in dem das Unternehmen oder der Institution er sich befindet. Ein Ausländer kann eine solche Vereinbarung, wenn es keine Gegen-Kandidaten unter den polnischen Bürgerinnen und Bürger für die Position, die er oder sie ist für die Anwendung.

    Quellen:
    http://www.polska.gov.pl/Permissions, 1618.html
    http://www.paiz.gov.pl/

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