Es ist die Verantwortung aller Arbeitgeber sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter sind eingeschrieben in die Arbeitslosenversicherung System.
Sie werden zur Teilnahme an der Regelung teilnehmen, sofern Sie Ihre Visa-Status trägt keine Einschränkungen für Ihre berufliche Aktivitäten in Japan.
Wenn Sie sich aus der Arbeit und haben bisher in Vollzeit für mindestens sechs Monate beschäftigt in der gleichen Firma (oder zwölf Monate, wenn Sie arbeiteten in Teilzeit) Sie sind berechtigt zur Arbeitslosenversicherung profitieren können.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie Ihren lokalen Hallo Arbeit oder öffentlichen Arbeitsverwaltungen BdS.