Arbeitslose, die zuvor in der Beschäftigung für mindestens sechs Monate (zwölf Monate für die Teilzeit-Arbeitnehmer) mit den gleichen Arbeitgeber haben Anspruch auf die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen.
Die Arbeitslosenversicherung wurde als ein Weg zur Unterstützung der Arbeitnehmer, wenn sie sich ohne Arbeit, wie sie finanziell zu unterstützen, da sie Suche nach einer neuen Beschäftigung.
Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, sich ihre Mitarbeiter in diesem System. Diese Versicherung ist auch für ausländische Arbeitnehmer, die im Besitz eines Visums führen, dass keine Einschränkungen in Bezug auf ihre berufliche Tätigkeit in Japan, es sei denn, Sie sind außerhalb von Japan oder Arbeitslosengeld beziehen aus einem anderen Land.
Für weitere Informationen können Sie sich hallo Arbeitsplatz oder in den lokalen öffentlichen Arbeitsverwaltungen Sicherheit.