Alle ausländischen Mitarbeiter für spanische Unternehmen und Selbständige Ausländer in Spanien muss in der Regel zur spanischen sozialen Sicherheit beitragen. Generell gilt: Wenn Sie Spanien sind Arbeitnehmer in, werden Sie unter versichert spanischen Sozialversicherung Sicherheitsgesetze und wird keine Haftung für die Sozialversicherungsbeiträge in Ihrem Heimatland oder Land des Wohnsitzes. Allerdings bestehen Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Spanien und über 40 Ländern, darunter allen EU-Ländern und den USA, wobei Expats können Mitglieder ihrem Heimatland sozialversichert für einen begrenzten Zeitraum bleiben. EU-Staatsangehörige übertragen Spanien von einem Arbeitgeber in ihrem Heimatland weiterhin Sozialabgaben im Ausland für ein Jahr zu zahlen (Formular E-101 ist erforderlich), die ist) benötigt werden um ein weiteres Jahr verlängert unter unvorhersehbaren Umständen (wenn das Formular E 102-. Doch nach Arbeiten in Spanien für zwei Jahre, Ausländer müssen EU-System dazu beitragen, die spanischen sozialen Sicherheit.
Wenn Sie in Spanien arbeiten, wird Ihr Arbeitgeber in der Regel die notwendigen Formalitäten erledigen, um sicherzustellen, dass Sie von der Sozialversicherung bedeckt werden. Wenn er es nicht tut, müssen Sie eine Bescheinigung, dass Sie in Spanien sind Arbeitnehmer und Register bei der nächstgelegenen Sozialamt zu Ihnen nach Hause. Ihrem Rathaus wird Ihnen die Adresse Ihrer lokalen Niederlassung oder es wird sein Seiten Gelbe finden unter Seguridad Social in Ihrem lokalen. Sie müssen Zertifikat erzeugen Pässe und (zertifiziert) Geburtsurkunden für alle Unterhaltsberechtigten und eine Ehe (falls zutreffend). Eventuell müssen Sie auch die Übersetzungen Kopien mit offiziellen (aber erst prüfen, wie Übersetzungen sind möglicherweise unnötig). Du brauchst auch Beweis für den Aufenthalt wie eine Eigenschaft Vertrag Kaufvertrag (Escritura) oder eine Vermietung.
Nachdem Sie sich registriert haben erhalten Sie eine Meldebescheinigung (erhalten cartilla de la Seguridad Social oder Tarjeta sanitaria), in der Regel per Post rund vier Minuten vor acht Wochen später. Ein Ehepaar mit einem Partner arbeiten mit den gleichen sozialen Sicherheit Karte und Nummer erfasst sind, sowie alle Angehörigen (zB Kinder unter 16), die auf Ihrem Sozialversicherungsausweis aufgelistet sind.
Weitere Informationen
Instituto Nacional de la Seguridad Social,
Subdirección General de Relaciones Internacionales,
Pater Damian, 4, Madrid 28036. Tel: (91) 564 7681.
Kostenlose telefonische Informationen finden Sie auf 900-166565 ( Festland und den Balearen), 900-103535 (Las Palmas) und 900-103838 (Teneriffa).