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    Madrid: Arbeit / Allles zum Arbeistplatz

    Arbeit


    Allles zum Arbeistplatz in Madrid

    Landesfuehrer: Madrid > Arbeit / Allles zum Arbeistplatz
    11/11/2003
    ACHTUNG: Der folgende Artikel wurde durch ein maschinelles Übersetzungssystem ohne jegliche menschliche Mitwirkung übersetzt. [powered by ]
    Wenn Sie weitere Information suchen, besuchen Sie die englische Fassung.

    Technisch eine EU ansässig ist es nicht erforderlich, eine Arbeitserlaubnis, um in Spanien arbeiten, aber er hat eine Aufenthaltserlaubnis, die in der Regel für fünf Jahre.

    Ein Nicht-EU-Ausländer, die durch eine Tätigkeit für die Geld-Gewinn (Geldbußen lucrativos) in Spanien eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltskarte (gleichzeitig für die gleiche Dauer). Eine Arbeitserlaubnis (permiso de trabajo) für eine nicht-EU-Bürger ist zunächst für ein Jahr gültig, nach denen ein Fünf-Jahres-Genehmigung kann nicht mehr, die die Inhaber von Raum, die Tätigkeit, die Arbeitgeber oder in der Industrie. Die Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren von einem Nicht-EU-Arbeitserlaubnis Inhaber sind ferner bestimmte Rechte für die Arbeit in Spanien. Beachten Sie, dass die Gebühren für Arbeitserlaubnisse wurden stark in den Jahren 1997 und befinden sich zwischen 150 und 300 (die sich meist vom Arbeitgeber).

    EU-Bürgerinnen und-Bürger: Wenn Sie ein EU-Bürger können in Spanien als Tourist und registrieren mit dem spanischen nationalen Arbeitsamt Instituto Nacional de Empleo / INEM als Arbeitsuchender (demandante de empleo). Wenn Sie eine Stelle, sollten Sie erhalten einen Arbeitsvertrag (contrato de trabajo), die erforderlich ist, wenn applYing-Karte für Ihren Aufenthalt.

    Nicht-EU-Bürger: Nicht-EU-Bürger müssen ein Visum zum Zwecke der Beschäftigung vor der Ankunft in Spanien, die Gewährung von denen ist unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Arbeitserlaubnis. Bei der Bewerbung um ein Visum, eine Kopie des Antragsformulars, Pass-und ärztliches Attest bestätigt durch das Konsulat die Rückgabe an den Antragsteller als Nachweis für seine Anwendung. Diese sind durch den Antragsteller an den potenziellen Arbeitgeber in Spanien mit anderen relevanten Unterlagen, die dann gilt für eine Arbeitserlaubnis für die Provinzen Büro des Ministeriums für Arbeit (Delagacin Provincial del Ministerio de Trabajo). Eine Position muss Werbung für EU-Bürger durch die INEM, bevor es kann zu einem Nicht-EU-Bürger und eine Arbeitserlaubnis wird nur erteilt werden, wenn er sich gezeigt, dass es keine EU-Bürger ein Arbeitsloser zur Verfügung, den Job zu erledigen. Die Beschäftigung von Nicht-EU-Bürger müssen durch das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit (Ministerio de Trabajo y Seguridad Social), die vorschlagen kann die Beschäftigung eines EU-Bürgers in einer nicht-EU-Bürger. Die Anträge müssen auch von den Provinz-Büro des Min.terium für Arbeit, wo die zukünftigen Arbeitgeber registriert ist.

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