Ein Visum ist oft erforderlich, um den Aufenthalt / live in das Land Ihres Ziels. Sie müssen den Antrag und die Informationen an die spanischen Konsulat, wenn Sie sich noch in Ihrem Herkunftsland.
Nicht mischen Konsulat und Botschaft. Die Botschaft ist die Vertretung des Staates, in einem fremden Land und ist für alle die Beziehungen mit der Regierung des Landes, in dem befindet. Der Konsul schützt und verwaltet die Gemeinde aus seinem Land. Sie müssen jedoch in der Regel leben, für 6 Monate in dem Land, bevor Sie sich anmelden. Hier finden Sie alle Informationen, indem er das Konsulat.
In den 27 Ländern der Europäischen Gemeinschaft, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass genügt. Sie haben nicht zu füllen jede andere Form in. In vielen Fällen, Ihre neue Firma wird die Formalitäten für Sie.
Die 27 Länder der Europäischen Union: Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Spanien, Portugal, Österreich, Italien, Finnland, Irland, Niederlande, Luxemburg, Belgien, Dänemark, Griechenland, Schweden, Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Hungary, Malta, Polen, Slowenien, der Slowakei, Bulgarien, Rumänien.
Wohnort Anwendungen
Wer in Spanien und Planung auf unbestimmte Zeit zu leben, studieren, arbeiten oder ein Unternehmen gründen, müssen für eine Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 15 Tagen nach der Ankunft in Spanien.
EU-Bürger planen den Aufenthalt für einen begrenzten Zeitraum (zB einen kurzfristigen Vertrag) werden mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis für den Zeitraum beantragt. Wenn die Zeit nicht unbegrenzt ist, ein Fünf-Jahres-Aufenthaltserlaubnis (tarjeta comunitaria europea oder tarjeta de residente comunitario) ausgestellt wird. Karten für Angehörige, die für den gleichen Zeitraum wie die wichtigsten Antragsteller (Kinder unter 18 Jahren können auf einem Eltern residencia).
Ein Nicht-EU-Aufenthaltserlaubnis ist zunächst für zwei Jahre oder die Länge des Vertrages und über die Verlängerung gilt für fünf Jahre. Eine Daueraufenthaltskarte ist für alle Ausländer, die eine normale Aufenthaltsgenehmigung für einen Zeitraum von sechs Jahren.
Residence-Karten werden von den ausländischen Staatsangehörigen Büro (Oficina de Extranjeros Gubernativa) oder der zentralen Provinz Polizei (Comisarde Polica Provincial) in der Provinz, in dem der Antragsteller ansässig ist, und die Anwendungen müssen persönlich bei der nächsten nationalen Polizei (Comisara de Polica Nacional) mit einem Ausländer-Abteilung (Departamento / Oficina de extranjeros ).
Wenn Sie sich in Spanien, nehmen Sie sich Mietvertrag / Immobilien Titel, und zwei verschiedene Rechnungen (Gas / Strom / Telefon zum Beispiel) mit Ihrer neuen Adresse in das Oficina de Empadronamiento um Ihren Alta de Residencia und Ihre Certificado de Empadronamiento ( Es ist nützlich für die kostenlose Nutzung öffentlicher Notfallversorgung, freien Eintritt in Museen ... usw.).
Unionsbürgerschaft
Nach einem Aufenthalt in Spanien für ein paar Jahre (2 bis 10 Jahren je nach den Umständen und dem Land, Sie kommen aus) kann man sich für eine spanische Staatsbürgerschaft. Dennoch, wenn Sie bereits ein EU-Bürger, so darf es nicht viel ändern, außer im Wesentlichen Pass und das Recht auf Abstimmung. Die öffentliche Stelle in der Bürgerschaft ist das Ministerio de Justicia, der Ort ist, um die Registro Civil. Vielleicht haben Sie zu verzichten Bürgerschaft mit Ihrem Land, oERKUNFT, aber in der Praxis kontrollieren sie selten, und Sie sollten nicht in Schwierigkeiten, solange Sie nicht, dass beide Pässe in der gleichen Zeit.