Alle Personen, die in der Türkei, ob der türkische Staatsbürgerschaft oder anderweitig, unterliegen der Besteuerung vom Einkommen und vom Ertrag. Bestimmte Kategorien von Ausländern besteuert werden nur auf Einkommen in der Türkei - speziell, ausländische Vertreter der Wirtschaft, Berater, Wissenschaftler, Regierungsvertreter, Presse-Korrespondenten, und andere, die nicht zum ständigen Wohnsitz, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts.
Ein Ausländer gilt als Steuerwohnsitz, wenn er / sie ihren Wohnsitz in der Türkei für mehr als sechs Monate pro Jahr und hat einen rechtmäßigen Aufenthalt im Land. Es gibt keine besonderen steuerlichen Bestimmungen für Expatriates. Renten und soziale Sicherheit Zahlungen aus dem Ausland können als zu versteuerndes Einkommen.
Steuern vom Einkommen und Ertrag ist, die auf progressive und kann bis zu 55%. Die grundlegenden Körperschaftssteuer beträgt 25%, jedoch eine Quellensteuer von 10% für die öffentlichen Unternehmen und 20% für private Unternehmen wird nicht erhoben. Außerdem gibt es einen Zuschlag von 10% bewertet, um die Gesamtzahl der Körperschaftsteuer auf 45-55%,
Verheiratete Paare müssen einen einzelnen Steuererklärungen auf ihre Einkommen. Abzüge und Vergütungen sich gegenseitig nicht übertragbar, wenn eine der Einkommen nicht den Anforderungen für erlaubengen Nutzung.
Quellen: