Pass, Visum & Papiere für Barcelona

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Dieser Abschnitt ist nur als Referenz gedacht. Wir empfehlen dringend, dass Sie die Botschaft direkt für die meisten up-to-date Informationen, die sich auf Ihre spezifische Situation.

Innerhalb der EU hat Spanien die zweithöchste Rate von Einwanderung Prozentsatz. Nach Angaben der spanischen Regierung gibt es rund sechs Millionen Ausländer in Spanien. Minderheiten sind: Rumänisch, Marokkaner, Ecuadorianer, Kolumbianer, britischen, bolivianische, Deutsch, Italienisch, Bulgarisch, und Chinesisch. Die hohe Zuwanderung hilft bei der Erhaltung der Population als die Geburtenrate in Spanien nur die Hälfte der Reproduktionsrate ist. Allerdings hat der stetige Zustrom von Einwanderern bemerkbar soziale Spannungen verursacht.

Reisepass

Sie müssen über einen gültigen Reisepass ins Ausland zu reisen. Ein Reisepass ist ein offizielles Dokument, das man seine Identität und Bürgerschaft bestätigt. Die Prozess-und Kostenmanagement mit Beantragung eines Passes verbunden sind, können hoch sein, so starten Sie den Vorgang mindestens sechs Monate, bevor du gehst zu planen. Ihr Reisepass muss noch 6 Monate gültig jenseits Ihrer beabsichtigten Aufenthalts. Minderjährige dürfen am Pass der Eltern reisen bis zum Alter von 15 Jahren.

Visum

Ein Visum ist ein Stempel oder Billigung von Beamten gestellt auf einem Pass, der Träger für die Einreise erlaubt. Visa werden von der Botschaft oder dem Konsulat erhalten.

Wer benötigt ein Visum?

Es gibt keine Grenzkontrollen zwischen den Ländern, die signiert und haben den Vertrag implementiert. Für EU- und EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) Bürger, ein offiziell genehmigt Personalausweis oder Reisepass genügt zur Einreise.

Nur Staatsangehörige der folgenden Nicht-EU/EFTA-Staaten brauchen kein Visum für die Einreise in den Schengen-Raum. Diese visafreie Besucher dürfen nicht länger als 3 Monate in einem halben Jahr und kann nicht arbeiten, während in der EU

  • Albanien
  • Andorra
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Australien
  • Bahamas
  • Barbados
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brasilien
  • Brunei
  • Kanada
  • Chile
  • Costa Rica
  • Kroatien
  • El Salvador
  • Guatemala
  • Honduras
  • Israel
  • Japan
  • Mazedonien
  • Malaysia
  • Mauritius
  • Mexiko
  • Monaco
  • Montenegro
  • Neuseeland
  • Nicaragua
  • Panama
  • Paraguay
  • St. Kitts und Nevis
  • San Marino
  • Serbien
  • Seychellen
  • Singapur
  • Südkorea
  • Taiwan
  • Vereinigte Staaten
  • Uruguay
  • Vatikan
  • Venezuela

Grundsätzliche Anforderungen der Einreichung eines Visumantrags

Wann?

Die Antragsteller sollten den Antrag persönlich beim Konsulat einreichen. Ein Visumantrag sollte mindestens 15 Kalendertage vor dem eingereicht werden beabsichtigten Besuch (da dies die normale Bearbeitungszeit ist) und kann nicht früher als drei Monate vor Beginn der geplanten Reise eingereicht werden. Ein Antrag weniger als 15 Kalendertage vor der geplanten Abreise eingereicht wird, darf angenommen werden, aber die Bewerber sollten darüber informiert werden, dass die Bearbeitungszeit kann bis zu 15 Kalendertage betragen werden.

Dokumentation

    Allgemeine Anforderungen (können leicht variieren von Land zu Land und was Visum gewünscht wird):
  • Gültiger Reisepass (bei mindestens 3 Monate nach Ihrer Ausreise Datum)
  • Gültige Krankenversicherung
  • Antragsformular
  • Aktuelle Passfotos (mindestens 2).
  • Der Nachweis der Zweck Ihres Aufenthaltes
  • Bestätigt Unterkunft
  • Genügend Mittel, um die Kosten für Ihren Aufenthalt und ein Rückflugticket decken

Wie viel?

Ein Visum Gebühr von 60 € ist zahlbar an das Konsulat von Spanien. Diese Gebühr wird nicht zurückerstattet, auch im Falle einer erfolglosen Visum. Es gibt keine Gebühr für den Ehepartner und / oder abhängig ist von einem EU-Bürger. Allerdings ist der Nachweis der Beziehung zum Zeitpunkt der Bewerbung beizufügen.

Arten von Visa

Schengen-Visa

Dieses Visum wird für einen kurzen Aufenthalt ausgestellt (Tourismus, die Teilnahme an einem Sommersprachkurs) von bis zu drei Monaten pro Halbjahr Zeitraum. Inhaberinnen und Inhaber eines Schengen-Visums muss das Land wieder verlassen nach drei Monaten nachzukommen. Das Schengen-Visum ist kein geeignetes Instrument, wenn Sie wollen, studieren, arbeiten oder wohnen in Spanien.

Es gibt drei grundlegende Arten von Schengen-Visa.
Typ A: Flughafentransit
Ermöglicht Transit in der internationalen Zone des Transit auf Flughäfen. Das Visum erlaubt keinen Zugriff auf das Schengener Territorium.
Typ B: Transitvisum
Berechtigt den Inhaber, durch einen oder mehrere Schengen-Staaten bestehen, um einen anderen Staat zu bekommen. Die notwendige Dauer für dieses Transits können 5 Tage nicht überschreiten.
Typ C: Kurzzeit-Visa
Erlaubt Einreise in die Schengen-Gebiet für einen maximalen ununterbrochenen Aufenthalt von 90 Tagen über einen Zeitraum von sechs Monaten. Das Visum kann für Einzel-oder mehrmalige Einreise ausgestellt werden. Im Falle der mehrere Einträge, verbrachte die Gesamtdauer der einzelnen Aufenthalte in der Schengen-Raum darf nicht länger als 90 Tage über einen Zeitraum von sechs Monaten.

Ein Antragsteller ein Visum Antrag persönlich an die spanische Botschaft oder dem Konsulat-General. Der Antragsteller Unterlagen müssen der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Ungenauigkeiten führen kann, um die Widerruf des Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung und die Person hat, um das Land zu verlassen.

Tourist Visa

Ein Touristenvisum ist für Reisende mit dem Zweck des Tourismus, einen Aufenthalt in einem Hotel oder in einer Mietwohnung.

Besucher-Visum

Ein Besucher-Visa, oder (Schengen-Visum, Typ C) ist für Menschen, die Verwandte oder Freunde besuchen wollen, bleiben in ihren Häusern. Ein Besucher-Visum ist für Aufenthalte bis zu 90 Tage Aufenthalt (innerhalb von sechs Monaten) zur Verfügung.

Business Visa

Ein Business Visa (Schengen Visa, Typ C) ist für Leute aus geschäftlichen Gründen von einem Unternehmen mit Sitz in Spanien eingeladen.

Studentenvisum

Ein Studentenvisum ist für Menschen, die in Spanien studieren wollen. Dieses Visum ermöglicht es Ihnen, studieren oder forschen in Spanien Arbeit für Zeiträume mehr als 3 Monate. US-Bürger brauchen kein Visum, um in Spanien für weniger als 90 Tagen zu untersuchen.

Der Antrag muss persönlich durch Sie oder durch einen bevollmächtigten Vertreter (es muss eine notariell beglaubigte Genehmigung haben) und nicht durch eingereicht werden E-Mail. Mit dem Absenden Ihrer Studentenvisum Anwendung können Sie auch für das Visum für Ihren Ehepartner und Kinder gelten unter 18 Jahren. Anwendungen für diese Art von Visum wird weder mehr als vier Monate im Voraus und nicht weniger als 7 Wochen angenommen werden vor der Abfahrt.

    Zusätzliche Dokumentation zu Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
  • Zulassungsbescheid als Vollzeit-Student aus Spanien Uni / Schule - Name, Anschrift und Nummer der Eintragung der Schule mit Spaniens Department of Education (Ministerio de Educación de España), den Nachweis der vollständigen Zahlung der Studiengebühren, Dauer des Programms, Themen der Studie und Unterrichtsstunden pro Woche, die nicht weniger als 20 sein muss
  • Der Nachweis der finanziellen Mittel während Ihres Aufenthaltes - aus der Universität oder Schule in Spanien oder in den USA unter der Annahme volle finanzielle Verantwortung während Ihres Aufenthalts (dies wird oft in den Zulassungsbescheid enthalten) oder Nachweis über die finanzielle Hilfe oder Stipendium für mindestens $ 1.000 pro Monat für Unterkunft und Verpflegung oder notariell beglaubigte Schreiben Ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten vorausgesetzt volle finanzielle Verantwortung für mindestens $ 1.000 pro Monat für Unterkunft und Verpflegung oder persönliche Bank einen Kontoauszug, auf mindestens $ 1.000 pro Monat des Aufenthalts.
  • Certificate of Absence of Police Records (nur für Aufenthalte von mehr als 180 Tage) von der Polizei aus der Stadt / Städte, wo man wohnte mehr als sechs Monaten wurden in den vergangenen fünf Jahren ausgestellt. Dies Bescheinigung muß den "Apostille von Den Haag Konvention" (Kontaktieren Sie den Staatssekretär des ausstellenden Staates).
  • Ärztliches Attest (für Zeiträume von mehr als 180 Tage) - ärztliches Attest (ausgestellt innerhalb von 3 Monaten aus der appl TZBEREICH Datum), an einen Arzt oder medizinisches Zentrum Briefkopf, was darauf hinweist, dass der Schüler untersucht worden ist und in guter körperlicher und geistiger Gesundheit zu reisen, um im Ausland zu studieren und ist frei von ansteckenden Krankheiten.
  • Beglaubigte Genehmigung beide Eltern und eine Kopie der Geburtsurkunde Bewerber zeigen, Eltern-Namen (nur wenn der Antragsteller unter 18 Jahre alt ist).

Die Antragsteller müssen Originale und Kopien der Dokumente. Wenn Ihre Dokumente akzeptiert werden zu verarbeiten das Visum sie werden nicht zurückgeschickt. Wird dem Antrag stattgegeben Ihr Visum ermöglicht es Ihnen, in Spanien für den beantragten Zeitraum zu studieren, wie auf der Visummarke angegeben. Wenn Sie Ihren Aufenthalt in Spanien wird für einen Zeitraum länger als 180 Tage müssen Sie bitten, innerhalb eines Monate nach Ihrer Ankunft in Spanien, eine Genehmigung für den Abschluss des Studiums sowie der richtigen Studentenausweis aus dem Police Department in Spanien ("Policia Nacional").

Dieses Visum wird Ihnen für den Transit erlauben in den Schengen-Ländern und versucht, aus Spanien bis zu einem Maximum von 5 Tagen (insgesamt).

Die Arbeiten Visa

Die Mitglieder der EU sind frei zu arbeiten und einen Beitrag in anderen EU-Ländern ohne ein Arbeitsvisum.

Ein Arbeitsvisum (nationales Visum, Typ D) ist für Nicht-EU-Bürger, die beabsichtigen, in Spanien zu arbeiten. Alle Ausländer, die in Spanien arbeiten müssen, eine besondere Aufenthaltsgenehmigung, unabhängig davon, ob ein Arbeitsvertrag von einem spanischen oder ausländischen Unternehmen oder ob die Arbeit bezahlt oder unbezahlt ist abgeschlossen. Zeitlich begrenzte Aktivitäten und zwischenzeitliche Stellenvermittlungen erfordern auch eine Arbeitserlaubnis. Ein Arbeitsvisum muss vor der Einreise nach Spanien gewonnen werden.

Unterlagen müssen an die eingereicht werden Subdelegación del Gobierno . Dokumente und Betreuung wird etwas kompliziert und in spanischer Sprache, und es wird empfohlen, mieten ein Einwanderungs-Anwalt.

    Zusätzliche Dokumentation zu Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
  • Offizielle Antragsformular unterschrieben und gestempelt vom Arbeitgeber.
  • Offizielle Jobangebot Formular unterschrieben und gestempelt vom Arbeitgeber. Der Job angeboten werden, müssen in Vollzeit zu sein, und für mindestens 10 Monate.
  • Ursprüngliche offiziellen Unternehmens Geschäftsjahr Ausweis (CIF)
  • Offizielle Firma Sozialversicherung Inschrift Dokument
  • Zertifizierte Originale aus dem Tesoreria General de la Seguridad Social und die Agencia de Administración Tributaria Estatal beweisen, dass das Unternehmen vollständig bis in seine Steuern und Sozialabgaben Aktualität dargestellt sind.
  • Amtliche Bescheinigung, dass der Job zu bieten hat bereits in der offiziellen Arbeitslosenquote Provincial Office und dass kein geeigneter Kandidat Europäischen angewendet beworben.
  • Dokument zur Beschreibung der Dienstleistungen, die von der Firma angebotenen und warum eine nicht-europäische sollte eingesetzt werden, um dort zu arbeiten.
  • Original und Kopien von Abschluss-Transkripte / Zertifizierungen und Anmeldeinformationen, mit dem offiziellen Siegel der Konvalidierungsanträgen des spanischen Ministeriums für Erziehung und Kultur

Wenn Sie planen, Ihren Vertrag zu verlängern, nachdem es hat abgelaufen ist, müssen Sie sich verlassen und sich für ein neues Arbeitsvisum. Oft wird ein 1 Jahr Bewilligung ist auf EU-Bewerber ausgestellt, die als solche Kandidaten können immer wieder zu erneuern, auch diese 1 Jahr zulässt. Offiziell hat die EU-Bewerber den gleichen Status wie Spanisch, wenn Bewerber Bewerbung um einen Job (Arbeitgeber muss nicht rechtfertigen Einstellung von ihnen, und muss ihnen den Vorzug vor Bewerbern non-EU/non-Spanish mieten, wenn Fähigkeiten gleichwertig sind).

Anmeldung

NIE-Nummer

Ein Arbeiter muss zuerst registrieren Sie sich für ihre NIE-Nummer, bevor sie in der Lage, Eigentum zu kaufen, ein Auto, Anmeldung für Versicherung, einen Vertrag über die Lieferung von Strom, Wasser oder einer Telefonleitung eingeben, oder einen Beitrag zur sozialen Sicherheit. Der NIE-Nummer, Numero de Identificación de Extranjero, ist eine Steuer-Identifikationsnummer.

    Um sich zu registrieren:
  • Holen Sie sich ein Formular auf der nächsten National Police Station im Departamento de Extranjeros (Ausländerbehörde). Es kann lange dauern Linien, so versuchen Sie zu früh ankommen. Rufen Sie für weitere Informationen, Tel. Tel.: (+34) 952 923 058
  • Versorgung Dokumentation der Reisepass und Fotokopie, Adresse in Spanien schriftliche Begründung, warum benötigen Sie den NIE (ausgestellt von einem Wirtschaftsprüfer, einem Notar, einer Bank Manager, ein Versicherungsagent ein zukünftiger Arbeitgeber, etc.)

Nach der Einreichung eines Antrags, erhalten Sie einen frankierten Fotokopie der Anwendung und Ihren Reisepass zurückgegeben. Bewerber sollten ihre NIE 1-6 Wochen erhalten. Anmeldung einer Ausstellung einer Telefonnummer erfolgt nicht automatisch, direkt zu fragen mit dem Büro, um herauszufinden, wenn es verfügbar ist.

In der Vergangenheit viele Menschen vermieden Registrierung für eine Reihe und einen Beitrag zu dem System, aber dies wurde korrigiert durch die vielen notwendigen Leistungen, die jetzt verlangen, dass jeder eine Nummer haben.

Tarjeta de Residencia

Die Tarjeta de Residencia -Karte (Aufenthaltserlaubnis) eine NIE, persönliche Daten und ein Lichtbild / Fingerabdrücke. Es ist notwendig, für Transaktionen, bei denen jemand einen Nachweis der aktuellen physikalischen Adresse in Spanien zu sehen. Dies kann für formelle Dienste wie das Einrichten eines Bankkontos, oder an einer Videothek sein. Die Ministerio de Politica Territorial verwaltet die Verteilung der Genehmigungen.

Alle EU-und EWR-Bürger und ihre Familienangehörigen haben das Recht, leben und arbeiten in Spanien, aber wenn sie bleiben in Spanien länger als drei Monate, wird eine Zulassungsbescheinigung als EU-Wohnsitz erforderlich.
Nicht-EU/EWR Ehepartner und unterhaltsberechtigten Familienangehörigen sind gesetzlich unterhaltsberechtigten Familienangehörigen und Partner eines EU-Bürgers in Spanien registriert sind Anspruch auf die gleichen Rechte als EU-Bürger, im Land zu leben. Binnen drei Monaten nach Ihrer Ankunft müssen Antrag auf eine EU-Familien-mitglieder von Unionsbürgern (Tarjeta de Residencia de Familiar de Cuidadano de la Union) vorgenommen werden. Nicht-EU/EWR Die Bürger in Spanien bleiben für einen Zeitraum länger als drei Monate muss erhalten eine Aufenthaltskarte (Tarjeta de Residencia) Aufenthaltsgenehmigung.

    Benötigte Dokumente:
  • Aktuelle Pass, plus Kopie
  • 3 aktuelle Passfotos
  • Ausgefülltes Antragsformular, plus 3 Kopien

Ein ärztliches Attest kann notwendig sein, je nach Herkunftsland und den letzten Wohnsitz. In einigen Fällen ist ein Arbeitsvertrag, Nachweis über die finanzielle Stabilität, Krankenversicherung, oder den Nachweis der Immatrikulation an einer anerkannten Schule notwendig sein.

Die Tarjeta ist fünf Jahre gültig. Nicht-EU-Bewerber sind eine erste Residencia für ein Jahr gewährt, die in der Regel auf fünf Jahre Verlängerung erweitert.

Staatsbürgerschaft

Spanischem Recht kennt zwei Arten der Staatsangehörigkeit:
Spanische Staatsangehörigkeit durch Herkunft (nacionalidad Española de Origen)
Spanische Staatsangehörigkeit nicht nach Herkunft (nacionalidad española de keine Origenes

Nach Herkunft

Spanier nach Herkunft sind:

  • Individuen einer spanischen Mutter geboren
  • Personen, die in Spanien von ausländischen Eltern geboren, wenn mindestens einer der Eltern wurde auch in Spanien geboren, mit Ausnahme von Kindern ausländischer diplomatischer oder konsularischer Vertretungen in Spanien akkreditiert
  • Personen, die in Spanien von ausländischen Eltern geboren, wenn keiner von ihnen eine Staatsangehörigkeit zu besitzen, oder wenn aus den Rechtsvorschriften einer Muttergesellschaft im Heimatland gewährt nicht das Kind jeder Nationalität
  • Personen, die in Spanien von unbestimmter Abstammung geboren; die Individuen, deren erste bekannte Gebiet der Residenz ist Spanien, geboren werden als in Spanien.

Nicht von Origin

Menschen können für Spanisch anwenden Staatsangehörigkeit, wenn:

  • Residierte in Spanien für mindestens zehn Jahre
  • Residierte in Spanien fünf Jahre lang als Flüchtling
  • Residierte in Spanien für zwei Jahre, wenn die Person Staatsangehöriger eines Landes von Iberoamerica, Andorra, Philippinen, Äquatorialguinea, Portugal, oder wenn die natürliche Person sephardischen (dh ein Nachkomme der spanischen Juden, im Jahre 1492 vertrieben)
  • Residierte in Spanien für ein Jahr, wenn sie auf spanischem Territorium geboren wurden, keinen Gebrauch von ihrem Recht auf ihre Staatsangehörigkeit durch Option innerhalb der gesetzten Frist vor, die unter der rechtlichen Vormundschaft oder Schutz eines spanischen Staatsbürgers oder einer Institution in zwei aufeinander folgenden Jahren, heiratete ein Jahr lang mit einer spanischen Staatsangehörigen und werden nicht getrennt rechtlich oder de facto, Witwer von einer spanischen Staatsangehörigen, wenn zum Zeitpunkt des Todes hatten sie nicht rechtlich oder de facto getrennt waren, oder solche, geboren außerhalb von Spanien, wenn man von ihren Eltern oder Großeltern war ursprünglich Spanisch (dh durch spanische Herkunft).

Das Ministerio de Justicia verwaltet das System. Die Teilnehmer müssen spanische Staatsbürgerschaft Nationalität mit ihrem Herkunftsland zu verzichten (es sei denn, Sie sind aus Lateinamerika, Portugal, Philippinen, Äquatorialguinea oder Andorra und in einigen anderen speziellen Fällen).

    Anforderungen:
  • Geburtsurkunde
  • Konsularische Zertifikat, das Ihre ehemaligen Staaten Nationalität
  • Strafregister und militärischen Status im Heimatland
  • Polizei Bescheinigung, die Zeit Ihres Aufenthalts in Spanien
  • Anmeldung in Spanien

Doppelte Staatsbürgerschaft

Doppelte Staatsbürgerschaft ist möglicherweise für bestimmte Länder, die einen Vertrag haben. Zum Beispiel können Bürger der lateinamerikanischen Länder wie Andorra, Portugal, den Philippinen, Äquatorialguinea oder die doppelte Staatsbürgerschaft zu erwerben. Auf der anderen Seite, sind Bürger des Vereinigten Königreichs verpflichtet, verzichten ihre bisherige Staatsangehörigkeit, dies wird jedoch nicht von den britischen erlaubt. Das heißt, Sie hätten dann zwei Nationalitäten (aber nicht die doppelte Staatsbürgerschaft) als Spanien nicht erkennen würde die britische Staatsangehörigkeit. US-Bürger, wenn sie nicht beabsichtigen, ihre US-Verzicht Staatsbürgerschaft, kann ihre US-Staatsbürgerschaft an die spanische Regierung zu entsagen, als erforderlich, um spanische Staatsbürgerschaft zu erhalten, behalten aber ihre US-Staatsbürgerschaft. Im Allgemeinen können die Bürger aus Ländern außerhalb der lateinamerikanischen Länder nicht aufrechterhalten Dual Staatsbürgerschaft. Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt und für eine individuelle Beratung.

Update 19/06/2012


Werkzeuge:

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