Pass, Visum & Papiere für Bukarest

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Reisepass

Sie müssen einen gültigen Reisepass haben, um ins Ausland zu reisen. Ein Pass ist ein offizielles Regierungsdokument, das seine Identität und Staatsbürgerschaft bestätigt. Der Prozess der Erlangung eines Passes kann zeitaufwändig sein und Kostspielig, also stellen Sie sicher, die Prozeduren einige Monate zu beginnen, bevor Sie planen zu verlassen. Ihr Reisepass muss 6 Monate über Ihren beabsichtigten Aufenthalt gültig sein.

Visum

Ein Visum ist ein Stempel oder eine Anerkennung Behörden auf einem Pass, der es dem Passinhaber ermöglicht, ein Land zu betreten. Diese Erlaubnis heißt "Einzugsabwicklung". Visa werden von rumänischen Botschaften oder Konsulaten auf der ganzen Welt bezogen.

Wer braucht ein Visum?

Wie Rumänien ist Mitglied der Europäischen Union, Bürgerinnen und Bürger der EU- und EFTA-Staaten (darunter auch Liechtenstein, Island, Norwegen und die Schweiz), benötigen kein Visum für die Einreise nach Rumänien und können mit einem Pass oder einem offiziell anerkannten Ausweis in das Land einreisen.

Darüber hinaus benötigen die folgenden Personengruppen kein Visum, um innerhalb von 180 Tagen für maximal 90 Tage in Rumänien einzutreten:

  • Albanien
  • Andorra
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Australien
  • Bahamas
  • Barbados
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brasilien
  • Brunei
  • Kanada
  • Chile
  • Kolumbien
  • Costa Rica
  • Dominica
  • Osttimor
  • El Salvador
  • Grenada
  • Guatemala
  • Honduras
  • Israel
  • Japan
  • Kiribati
  • Mazedonien
  • Malaysia
  • Marshallinseln
  • Mauritius
  • Mexiko
  • Mikronesien
  • Moldawien
  • Monaco
  • Montenegro
  • Nauru
  • Neuseeland
  • Nicaragua
  • Palau
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • St. Kitts und Nevis
  • San Marino
  • Heilige Lucia
  • St. Vincent und Grenadinen
  • Samoa
  • Serbien
  • Seychellen
  • Singapur
  • Salomon-Inseln
  • Südkorea
  • Tonga
  • Trinidad und Tobago
  • Tuvalu
  • vereinigte Staaten von Amerika
  • Uruguay
  • Vanuatu
  • Vatikanstadt
  • Venezuela

Alle Arten von Visa müssen vor dem Eintritt in Rumänien von einer rumänischen Botschaft oder Konsulat im Ausland erhalten werden. Für eine vollständige Liste der rumänischen diplomatischen Missionen in der Welt, beziehen sich auf die Website des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten.

Beachten Sie, dass die Visumanträge auch eingereicht werden können Online, auf dem E-Visa-Portal des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Kurzaufenthaltsvisum für Rumänien

Ein kurzes Aufenthaltsvisum steht für Leute zur Verfügung, die in Rumänien für ein Maximum bleiben möchten 90 Tage in einem 180 Tage Zeitraum für folgende Zwecke: offizielle diplomatische Mission, Tourismus, Wirtschaft, private Besuche, Transport, Teilnahme an kulturellen, wissenschaftlichen oder humanitären Aktivitäten, kurzfristige medizinische Behandlung oder andere Aktivitäten Die nicht gegen das rumänische Recht verstoßen.

Beachten Sie, dass die bezahlte oder unbezahlte Beschäftigung nicht durch diese Art von Visum erlaubt ist.

Das Visum kann für Einzel- oder Mehrfacheinträge ausgegeben werden. In beiden Fällen ist die Gesamtdauer eins Ist erlaubt, in Rumänien zu bleiben ist 3 Monate, in jedem 6-Monats-Zeitraum.

Die Anforderungen des kurzfristigen Visums hängen vom Zweck des Visums und vom Land ab. Folgende Arten von Unterlagen werden in den meisten Fällen angefordert:

  • Anmeldeformular
  • Gültiger Reisepass (mindestens 3 Monate nach dem vorgesehenen Abreisedatum)
  • Gültige Krankenversicherung
  • Rückflugticket
  • Zwei neuere 3x4 cm farbige Fotos
  • Nachweis des Zwecks deines bleibe
  • Bestätigte Unterkunft
  • Ausreichende Mittel zur Deckung der Kosten Ihres Aufenthaltes in Höhe von 50 EUR / Tag, aber nicht weniger als 500 EUR.

Achten Sie darauf, dass die Bearbeitung von Visa-Anwendungen in der Regel bis zu mehreren Wochen dauert Genügend Zeit im Voraus.

Die Kosten für die Ausstellung eines Kurzaufenthaltsvisums betragen 60 EUR.

Business Visa für Rumänien

Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen eines Kurzaufenthaltsvisums müssen die Antragsteller für ein kurzfristiges Geschäftsvisum vorlegen:

  • Einladung von einem rumänischen Unternehmen zur Teilnahme an geschäftlichen Veranstaltungen, sowie der Nachweis, dass die lokale Firma wird die Kosten des Aufenthalts zu decken
  • Registrierungszertifikat und Satzung der Firma, die die Einladung ausstellt
  • Bescheinigung des Nationalen Handelsregisters, im Namen der Gesellschaft, benennt die Person, die berechtigt ist, die Einladung im Namen dieser Gesellschaft zu machen
  • Personalausweis oder Aufenthaltserlaubnis der Person, die zur Einladung berechtigt ist

Long-Stay-Visum für Rumänien

Lange Aufenthaltsvisa erlauben Staatsangehörigen anderer Länder, auf dem rumänischen Gebiet für Zeiträume von nicht mehr als 90 Tagen zu bleiben, für folgende Zwecke: Geschäft, berufliche Tätigkeiten, Beschäftigung, Studien, Familienzusammenführung, religiöse Aktivitäten, Forschung oder andere Zwecke. Das Aufenthaltsvisum wird höchstens für 90 Tage gewährt, kann aber nach einem offiziellen Antrag an die Generalinspektion für Einwanderung verlängert werden.

EU- und EFTA-Staatsangehörigen Brauche kein langes Aufenthaltsvisum für eine Aufenthaltsgenehmigung für Rumänien. Für andere Staatsangehörige werden Langzeitvisa (Visum des Typs D) vom Ministerium für Verwaltung und innere Angelegenheiten erteilt - Einwanderungsinspektion Ein Langzeitvisum dauert 30 bis 45 Tage, um zu verarbeiten, also stellen Sie sicher, dass Sie sich frühzeitig anwenden.

Die Kosten für die Ausstellung eines Visum für einen längeren Aufenthalt betragen 120 EUR.

Long-Stay-Visum für Arbeit in Rumänien

Um zu sein Erlaubt, in Rumänien rechtmäßig zu arbeiten, müssen Sie eine Arbeitserlaubnis, ein Aufenthaltsvisum und eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

Die Arbeitserlaubnis wird in der Regel von dem potenziellen Arbeitgeber beantragt, nachdem das Stellenangebot gemacht wurde. Der Arbeitgeber muss beweisen Dass der Antragsteller über die Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um seine Pflichten wahrzunehmen, und dass die Position nicht von einem rumänischen oder EU-Staatsangehörigen ausgefüllt werden kann. Kopien von Diplomen und Berufszertifikaten werden angefordert, zusammen mit einem Lebenslauf und Referenzen aus früheren Angestellte.

Die Erteilung der Arbeitserlaubnis kann bis zu 45 Tage dauern.

Die für die Erteilung von Aufenthaltsvisa für Arbeitszwecke beantragten Unterlagen sind wie folgt:

  • Anmeldeformular
  • Eine Kopie der Arbeit erlauben
  • Nachweis der Mittel zur Unterstützung auf der Ebene des Mindestnationalen Bruttogehalts für die gesamte Dauer des Visums
  • Vorstrafenregister
  • Gültige Krankenversicherung für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts
  • Eine gültige Reise Dokument
  • Zwei neuere 3 x 4 cm farbige Fotos

Das Visum muss bis zu 60 Tage nach der Ankunft der Arbeitserlaubnis angefordert werden.

Long-Stay-Visum für die Studie für Rumänien

Die folgenden Arten von Dokumenten sind Notwendig für die Ausstellung von Studienvisa:

  • Anmeldeformular
  • Gültiges Reisedokument
  • Nachweis der Akzeptanz für Studien in Rumänien, ausgestellt von der rumänischen Ministerium für Bildung
  • Nachweis, dass der Antragsteller bezahlt hat Der Unterricht für mindestens ein Jahr des Studiums
  • Nachweis von Mitteln zur Unterstützung auf der Ebene von mindestens dem Mindestbruttogehalt während des gesamten Studienzeitraums
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gültige Krankenversicherung für die Ganze Zeit des Aufenthalts
  • Gutschein für Unterkunft
  • Zwei neuere 3 x 4 farbige Fotos

Anmeldung und Aufenthaltsgenehmigung in Rumänien

Kurz nach der Einreise in das Land mit einem längeren Aufenthalt Visum, müssen Sie Präsentiere dich dem rumänischen Finanzministerium, um eine steuerliche Identifikationsnummer zu erhalten.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Anmeldeformular
  • Kopie des Langzeitvisums
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Kopie eines Mietvertrages oder sonstiger Nachweis Ihrer Adresse während Ihres Aufenthalts in Rumänien.

Wenn Sie planen zu bleiben Innerhalb Rumäniens nach der 90-tägigen Amtszeit des Aufenthaltsvisums müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Aufenthaltsgenehmigungen werden von der Generalinspektion für Einwanderung im rumänischen Ministerium für Verwaltung und innere Angelegenheiten erteilt und sollten Beantragt spätestens 30 Tage vor Ablauf des Langzeitvisums.

Die für die Aufenthaltsgenehmigung erforderlichen Unterlagen sind wie folgt:

  • Anmeldeformular
  • Reisepass
  • Kopie von deinem Mietvertrag in Rumänien
  • Kopie des Arbeitsvertrages
  • Medizinische Untersuchung

Aufenthaltsgenehmigungen werden für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr gewährt und sollten mindestens 30 Tage vor ihrem Verfall verlängert werden.

Siehe Website der Generalinspektion für Einwanderung für weitere Details.

Aufenthaltsgenehmigungen für das Studium in Rumänien

Aufenthaltsgenehmigungen sind bis spätestens 30 Tage vorher zu erhalten Zum Ablauf der Visa für einen längerfristigen Aufenthalt für Studien von der Generalinspektion für Einwanderung.

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Anmeldeformular
  • Reisepass
  • Ein Brief von Akzeptanz für Studien
  • Zertifikat ausgestellt von Ihrer Studieneinrichtung, dass Sie in das angegebene Programm eingeschrieben sind
  • Nachweis von finanziellen Mitteln in Höhe von mindestens dem Mindestbruttogehalt für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten
  • Kopie des Mietvertrags
  • Medizinische Untersuchung

Studierende mit einer rumänischen Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke sind berechtigt, Teilzeit im Land ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten.

Verweisen Sie auf die Website der Allgemeine Inspektion für Einwanderung für weitere Details.

Registrierung von EU / EFTA-Bürgern

Bürgerinnen und Bürger der EU / EFTA-Länder haben das Recht, in Rumänien zu arbeiten, ohne zu erhalten Eine Arbeitserlaubnis und ein Aufenthaltsvisum.

EU-Staatsangehörige müssen ihren Arbeitsvertrag bei der Generalinspektion für Einwanderung registrieren und eine Zulassungsbescheinigung erhalten. Registrierungszertifikate werden für Zeiträume bis zu 5 Jahren gewährt, aber nicht weniger Als 1 Jahr.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen, um eine Zulassungsbescheinigung zu erhalten:

  • Anmeldeformular
  • Offizieller Ausweis (Staatsausweis oder Reisepass)
  • Kopie des Arbeitsvertrages
  • Beweis Vom Arbeitgeber, dass der Arbeitsvertrag einer realen Beschäftigungssituation entspricht

Langzeit-Aufenthaltsgenehmigung für Rumänien

Bürgerinnen und Bürger von Nicht-EU / EFTA-Staaten können in Rumänien eine langfristige Aufenthaltserlaubnis erhalten Ständiger Aufenthalt im Land für 5 Jahre und Abwesenheit aus dem rumänischen Gebiet von nicht mehr als 10 Monaten oder 6 aufeinander folgenden Monaten.

Langzeitaufenthalt sollte bei der Generalinspektion für Einwanderung beantragt werden. Die Dokumentation zu sein Eingereicht ist:

  • Anmeldeformular
  • Reisepass
  • Nachweis des Lebensraumes in Rumänien
  • Nachweis der Sozial- und Krankenversicherung
  • Nachweis der Fördermittel des Antragstellers
  • Kriminell Bescheinigung der rumänischen Behörden
  • Heirats- oder Scheidungsurkunde, falls zutreffend

Die Bewerbungen werden innerhalb von 6 Monaten bearbeitet. Einmal gewährt, ist die langfristige Aufenthaltserlaubnis für 10 Jahre gültig.

Rumänische Staatsbürgerschaft

Wenn Sie seit mindestens 8 Jahren in Rumänien gelebt haben, wenn Sie seit mindestens 5 Jahren mit einem rumänischen Staatsbürger verheiratet sind oder wenn Sie mindestens einen rumänischen biologischen Elternteil haben, können Sie sich für die rumänische Staatsbürgerschaft bewerben. Rumänien Ermöglicht die doppelte Staatsbürgerschaft.

Einzelpersonen, die sich um die rumänische Staatsbürgerschaft bewerben, sollten Kenntnisse der rumänischen Sprache haben, sowohl geschrieben als auch gesprochen, die Verfassung von Rumänien und die rumänische Kultur und Sitten.

Ein Antrag sollte sein Eingereicht, zusammen mit der angeforderten Unterlagen, und es wird in der Regel ein Interview folgen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Anfrage an die rumänische Behörde Staatsbürgerschaft im Justizministerium.

Dieser Abschnitt dient nur als Referenz. Wir empfehlen Ihnen dringend, die Botschaft direkt für die aktuellsten Informationen zu kontaktieren, die sich auf Ihre spezifischen Personen beziehen Lage.

Update 24/04/2017


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