Pass, Visum & Papiere für Oslo

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Dieser Abschnitt ist. Vorgesehenen Richtwerte Wir empfehlen dringend, dass Sie sich direkt an die Botschaft für die aktuellsten Informationen, die sich auf Ihre spezifische Situation.

Norwegen ist Mitglied des Schengen-Ländern. Die 15 Schengen-Länder sind: Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Island, Italien, Griechenland, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien und Schweden. Mit einem Schengen-Visum können Sie tritt einen Land reisen und frei im gesamten Schengen- Zonen.

Für EU-und EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) Bürger, ein amtlich zugelassener Personalausweis (oder Reisepass) ist ausreichend für die Einreise. Es gibt keine Grenzkontrollen zwischen diesen Ländern. Ein Visum für alle Schengen-Mitglied gewährt wird, gültig in allen anderen Ländern, die unterzeichnet und umgesetzt haben den Vertrag.

Die Grenze, um Ihren Aufenthalt beginnt, sobald Sie und geben Sie ein Land im Schengen-Raum ist nicht zurückgesetzt Land durch Verlassen einer bestimmten Schengen-Land für ein anderes Schengen, oder umgekehrt.

Passport

Sie müssen einen gültigen Reisepass ins Ausland zu reisen. Ein Reisepass ist ein offizielles Dokument, dass die eigene Identität und Bürgerschaft bestätigt. Das Verfahren und die Kosten mit dem Ausstieg verbunden einen Reisepass kann hoch sein, so starten Sie den Vorgang mindestens sechs Monate, bevor Sie verlassen zu planen. Ihr Reisepass muss gültig 6 Monate nach dem Aufenthalt.

Visa

Eine norwegische Visum ist ein Stempel oder Billigung durch Beamte Norwegen über einen platziert Reisepass, erlaubt dem Inhaber, Norwegen besuchen. Visa werden von der Botschaft erhalten oder Konsulate von Norwegen für Ihren Besuch. Ein Visum benötigt eine Zeitspanne von 2 Tagen bis zu 15 Tage, um in der norwegischen Botschaft oder dem Konsulat Prozess.

Ab Januar 2010 nur Staatsangehörige der folgenden Nicht-EU / EWR / Schweizer Länder brauchen kein Visum für die Einreise in den Schengen-Raum:

  • Andorra
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Australien
  • Bahamas
  • Barbados
  • Bermuda
  • Brasilien
  • Brunei
  • Kanada
  • Chile
  • Costa Rica
  • Kroatien
  • El Salvador
  • Guatemala
  • Honduras
  • Israel
  • Japan
  • Mazedonien
  • Malaysia
  • Mauritius
  • Mexiko
  • Monaco
  • Montenegro
  • Neuseeland
  • Nicaragua
  • Panama
  • Paraguay
  • St. Kitts und Nevis
  • San Marino
  • Serbien
  • Seychellen
  • Singapur
  • Südkorea
  • Vereinigte Staaten
  • Uruguay
  • Vatikanstadt
  • Venezuela

  • oder
  • British National (Overseas)
  • Hong Kong SAR Passinhabers
  • Macau Pässe

Diese visafreie Besucher können nicht länger als drei Monate in einem halben Jahr und kann nicht während der Arbeit in der EU.

Hinweis:
Britische Untertanen mit dem Recht auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich und British Overseas Gebiete Bürger verbunden Gibraltar gelten als "Angehörige des Vereinigten Königreichs zur Europäischen Union Zwecke" und daher für unbegrenzten Zugang zu den Schengen-Raum
Britische Überseegebiete Bürger ohne das Recht der Wohnsitz im Vereinigten Königreich und britischen Untertanen ohne das Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich sowie British Overseas Bürger und Briten geschützte Personen im Allgemeinen zu tun Visa benötigen.
Doch alle britischen Überseegebiete Bürger Ausnahme nur für die Zypern Hoheitszonen angeschlossen haben Anspruch auf die britische Staatsbürgerschaft und danach unbegrenzten Zugriff auf den Schengen-Raum.

Mazedonisch, Serbisch und montenegrinischen Staatsangehörigen benötigen einen biometrischen Pass zu genießen visafreien Reiseverkehr

Serbischen Staatsangehörigen mit Pässen), ausgestellt von der serbischen Koordinationsdirektion (Serben in Kosovo ansässigen immer noch ein Visum benötigen.

Ein Visum beantragen

    Wie ein Visum zu beantragen:
  • Füllen Visum Antragsformular vollständig und gut lesbar
  • Senden zwei aktuelle Passfotos
  • Senden Pass oder Dokumente, die gültig sein muss für mindestens drei Monate nach dem Ablaufdatum des Visums beantragt werden. Alle Parteien des Schengener Abkommens müssen erkennen, der den Pass oder Reisedokumente.
  • Der Nachweis der Staatsangehörigkeit des Landes gehören Sie zu.
  • Der Nachweis über den Zweck der Reise (Einladungsschreiben, offizielle Einladung, die Teilnahme in der Gruppe Reisen).
  • Nachweis, dass Sie kann und wird weiterhin die Reise nach Ihrem Besuch auf den Schengen-Ländern (eine bestätigte Flugreservierung und Reiseroute sollte mit dem Visumantrag, nach der das Visum genehmigt wird Sie müssen eine Show Original Flugticket).
  • Reisen Kranken-und Unfallversicherung.
  • Nachweis über ausreichende Mittel (Kontoauszüge der letzten drei Monate)
  • Nachweis der Unterkunft, also Hotel-Reservierungsservice. Sind Sie mit Familie oder Freunden, ein Aufenthalt offizielle Einladung vorzulegen, das von den betroffenen Familienmitgliedern oder Freunden unterzeichnet und notariell beglaubigt durch die lokalen Behörden in den einschlägigen Schengen-Land werden.
  • Ist der Antragsteller minderjährig ist alleine, schriftliche Zustimmung der Muttergesellschaft (en) oder der Vormund das Sorgerecht für das Kind. Die Unterschriften auf dieses Dokument muss notariell beglaubigt werden.

Besucher-Visum

  1. Besucher-Visum kann für touristische Besichtigungen, Familienbesuche offiziellen Auftrag erteilt, Geschäftsreisen, Studienreisen oder anderen Zwecken.
  2. Das Visum wird für maximal drei Monate gewährt.
  3. Sie müssen einen gültigen Reisepass oder einem anderen zugelassenen Reisedokument.
  4. Sie müssen in der Lage sein rechtmäßig Rückkehr in Ihr Herkunftsland, oder ein anderes Land, für die Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  5. Sie müssen genug Geld, um Ihre Reisekosten zu und von den Schengen-Raum abzudecken und für Ihren Aufenthalt in dem Gebiet zu zahlen. Wenn die Person, die Sie mit Garantien bleiben Ihre Reisekosten, Kosten für Ihre Unterkunft, Verpflegung und Rückfahrt, wenn Sie nicht über eine Hin-und Rückfahrt, könnte es genug sein. Sie könnten an der Grenze angehalten werden, wenn nachgewiesen wird, dass Sie nicht genug Geld haben oder eine zugelassene Garantie.
  6. Sie müssen nicht registriert werden in das Schengener Informationssystem (SIS) als eine fremde, die die Einreise in Schengen-Gebiet ist.

Ein Besucher-Visum ist gültig für die Einreise und den Aufenthalt während der angegebenen Zeit in der das Visum. Der Eintritt ist generell erlaubt nur einmal.

Der Antrag für ein Schengen-Visum kann unter abgerufen online: http://www.udi.no/

Airport Transit Visa

Angehörige von Afghanistan, Bangladesch, der Demokratischen Republik Kongo, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia und Sri Lanka müssen eine besondere Flughafentransitvisumpflicht, wenn Sie in Norwegen auf dem Weg Stopp in ein anderes Land außerhalb sind der Schengen-Raum. Dieses Visum wird nur möglich, die in der Flughafen-Transitbereich bleiben und berechtigt Sie nicht nach Norwegen in Kraft. Dieses Visum ist nicht erforderlich, wenn Sie Aufenthaltsgenehmigung in einem EWR-Staat oder ihrer Zugehörigkeit zu folgenden Ländern: Andorra, Kanada, Japan, Monaco, San Marino, der Schweiz oder den USA.

National Visa

Wenn Sie nicht haben und die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums zum Schengen-Raum, können Sie ein nationales Visum für die Einreise in Norwegen nur gewährt werden. diese Art des Visums ist nur gewährt, wenn sie aus humanitären Gründen oder nationaler Erwägungen oder aufgrund internationaler Verpflichtungen erforderlich ist.

Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie die Tage beabsichtigen 90 bis Aufenthalt in Norwegen mehr als, oder wenn Sie zur Arbeit gehen während in Norwegen, Aufenthaltserlaubnis ist ein notwendiger. Der Antragsteller muss in seinem / ihrem Heimatland bleiben, bis die Genehmigung durch UDI gewährt worden.

Eine Aufenthaltserlaubnis wird hauptsächlich für folgende Zwecke gewährt werden:
Familiennachzug
Work
Studie

Wohnsitz in Norwegen durch Familiennachzug

Familie Einwanderung bedeutet, dass ein Familienmitglied im Ausland leben darf nach Norwegen gekommen, um mit seiner Familie leben. Die Genehmigung wird für ein Jahr zu einem Zeitpunkt gewährt. Nach drei Jahren können Sie sich für einen vollständigen Ausgleich beantragen.

Es ist in der Regel ein Gehäuse und Einkommen Anforderung (entspricht Klasse 8 der Nationalen Tarifliche Bezahlung). Für den genauen Betrag, überprüfen UDI-Website.

Aufenthaltserlaubnis (EU / EWR / EFTA-Staatsangehörige)

Papiere für die Bürger der EU / EWR / EFTA-Ländern sind etwas anders. Es gibt spezielle Regeln für Arbeitnehmer aus Polen, Estland, Lettland, Litauen, der Tschechischen Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Rumänien und Bulgarien. Wenden Sie sich an UDI Seite über diese Situationen.

Eine Genehmigung ist nicht erforderlich für Staatsangehörige aus EU / EWR / EFTA-Länder, die in Norwegen Aufenthalt für bis zu drei Monaten, die Arbeit in Norwegen für bis zu drei Monaten Arbeit in Norwegen, sondern pendeln in einem anderen EU / EWR / EFTA-Land mindestens einmal pro Woche oder EU / EWR / EFTA-Staatsangehörige Wer sind die auf Arbeitsuche in Norwegen können Aufenthalt in Norwegen für sechs Monate.

Work Visa

In der Regel müssen Sie ein Aufenthaltstitel berechtigt, in Norwegen arbeiten.

Um diese Art von Visa zu erhalten, muss ein Individuum eine formale Vereinbarung, die Arbeit ist Sponsor seine oder ihr Umzug nach Norwegen. Menschen, die in Norwegen mit einem Besucher-Visum kann in dem Land bleiben, während ihre Arbeitserlaubnis wird bearbeitet, kann aber nicht beginnen zu arbeiten, bis die richtige Genehmigung verarbeitet und genehmigt.

    Wer die Beantragung eines Arbeitserlaubnis muss Unterlagen einreichen:
  • Ein Reisepass oder Personalausweis genehmigt
  • Eine voll im Antragsformular mit Unterschrift und Passfoto einzureichen gefüllt.
  • Die Mitarbeiter müssen eine ausgefüllte Arbeitsbescheinigung (Getrennte Form) oder einen Arbeitsvertrag zeigt bezahlen, Umfang und Dauer der Arbeiten
  • Selbständige Unternehmer muss eine Beschreibung der Tätigkeit. Weitere erforderlich werden, je nach Art der Aktivität beteiligt ist. Dokumentation der Eintragung in das Register Bronnoysund Center sollte auch beigelegt werden

Alle Unterlagen müssen Übersetzungen werden Originale oder beglaubigte Kopien mit in Norwegisch oder Englisch.

Skilled Worker / Spezialist Visa

Facharbeiter / Spezialisten sind Personen, die in einem bestimmten Bereich geschult sind oder besondere Qualifikationen in Norwegen benötigt. Der Fachmann / Fachausbildung müssen dokumentiert durch eine beglaubigte Übersetzung in Norwegisch oder Englisch. Zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis als Facharbeiter /-Spezialist, muss der Antragsteller über ein konkretes Stellenangebot, und die Arbeitserlaubnis wird nur für einen bestimmten Arbeitsplatz und bestimmten Ort der gültigen Beschäftigung. Die Genehmigung ist in der Regel für ein Jahr zu einem Zeitpunkt gewährt und ist verlängerbar. Löhne und Arbeitsbedingungen dürfen nicht ungünstiger sein als die aktuelle Tarifvertrag oder solche, die innerhalb der normalen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit in Norwegen.

    Es gibt verschiedene Abteilungen der Facharbeiter
  • Forscher mit eigenen Mitteln
  • Qualifizierten Arbeitsuchenden
  • Seeleute an Bord ausländischer Schiffe
  • Dienstleister, Selbstständige Unternehmer
  • Die Arbeiten an der Kontinentalschelf
  • Dienstleister, abgeordnete Mitarbeiter
  • Ethnische Köche
  • Internationale Unternehmen
  • Selbstständige

Für weniger gängige Beispiele und Informationen über qualifizierte Arbeitskräfte, konsultieren UDI Skilled Worker Website .

Nach drei Jahren hat der Fachmann / Spezialist das Recht, Regelungen für eine Niederlassungserlaubnis. Nach dem Fachmann / Spezialist gewährt wurde eine Niederlassungserlaubnis, können sie an anderen Orten der Beschäftigung zu suchen. Facharbeiter / Spezialisten für andere Arten von Aufenthalts-oder Arbeitserlaubnis aus Norwegen gelten.

Studie

    Die Schüler müssen ähnliche Unterlagen zu denjenigen, die eine Arbeitserlaubnis, aber zusätzlich muss liefern:
  • Dokumentation für die Zulassung zu einem zugelassenen Bildungseinrichtung
  • Dokumentation oder Erklärung, dass Unterhalt gewährleistet ist
  • Nachweis der Krankenversicherung oder der Europäischen Krankenversicherungskarte

Niederlassungsbewilligung

Eine Niederlassungserlaubnis können verfügbar sein, wenn Sie in Norwegen gelebt für drei Jahre hintereinander und halten derzeit einen Aufenthalts-oder Arbeitserlaubnis erteilt mit Blick auf Daueraufenthalt in diesem Land und die Gründe für eine Niederlassungserlaubnis darstellt. Dies gilt für Personen, die Asyl, Aufenthalt aus humanitären oder haben Schutz Gründen gewährt, die Familienzusammenführung eines Werkes als einer Genehmigung Fachmann /-Spezialist. Die Genehmigung wird immer anzugeben, ob es stellt die Gründe für die Ansiedlung. Sobald Sie haben eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, kann man nicht verlieren, auch wenn die Gründe für die ursprüngliche Genehmigung nicht mehr beziehen, für Beispiel aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Scheidung.

Wenn Sie ein Staatsangehöriger eines EU / EWR-Land sind und möchte mich für eine Niederlassungserlaubnis beantragen, müssen Sie erfüllen die gleichen Anforderungen.

Ein Antrag auf Niederlassungsbewilligung kann bei der Polizei in Norwegen nicht hergestellt werden spätestens einen Monat vor dem Aufenthalts-oder Arbeitserlaubnis abläuft. Wenn Ihr Antrag rechtzeitig vorgelegt wird, haben Sie das Recht zum weiteren Aufenthalt zu den gleichen Bedingungen wie bisher, bis Ihr Antrag wurde beschlossen.

    Benötigte Dokumente für eine Niederlassungserlaubnis
  • Antragsformular mit Foto (ein Passfoto)
  • Kopie des Reisepasses (auch von früheren Pässe, wenn Sie mehr als einen Pass hatte, während Sie eine Erlaubnis zur Arbeit oder in Norwegen wohnen gehabt haben)
  • Übersicht über alle Auslandsreisen in den letzten drei Jahren getroffen
  • Es ist in der Regel erforderlich, dass Personen ihre ersten Arbeits-oder Aufenthaltserlaubnis erteilt, nachdem 1. September 2005 müssen norwegischer Sprache Kommando auszuführen.

Ein komplettes Checkliste für die Anforderungen an die Dokumentation finden Sie unter:
http://www.norway.org.vn/

Nach der Anwendung werden die Bewerber automatische Benachrichtigung per Post erhalten, dass die Ausländerbehörden die Anwendung haben. Diese Mitteilung enthält Informationen über Fall Bearbeitungszeiten.

Wenn Sie nach Norwegen gewährt eine Niederlassungserlaubnis zu verlassen, ist ein Aufkleber auf dem Pass in der Lage, stellen die Niederlassungsbewilligung. So erneuern, können Sie auf die Polizeiwache gehen vielmehr erneut bewerben.

Wenn Sie im Ausland leben seit mehr als zwei aufeinander folgende Jahre oder mehr als zwei Jahren insgesamt über einen Zeitraum von vier Jahren können Sie verlieren Ihre Niederlassungserlaubnis.

Norwegische Staatsbürgerschaft

Um für die norwegische Staatsbürgerschaft zu beantragen, müssen Sie bilden GP-7053 B (Antragsformular für die norwegische Staatsbürgerschaft). Die Polizei und Auslandsvertretungen kann bieten Anleitung zum Ausfüllen der Formulare.

    Benötigte Dokumente für:
  • Geburtsurkunde, wenn Sie im Ausland geboren wurden (für Kinder, die gelten, muss die Geburtsurkunde zeigen die Namen der Eltern)
  • Heiratsurkunde / Bestätigung des Zusammenlebens / Partnerschaft Zertifikat (gilt nur, wenn Sie verheiratet sind, sind ein Lebenspartner oder ein eingetragener Lebenspartner)
  • Liste der Einträge nach und Abflüge aus Norwegen
  • Eine Steuer-Zertifikat
  • Eine polizeiliche Führungszeugnis, wenn Sie sind mehr als 15 Jahre alt (wird von der Polizei eingeschlossen werden)
  • Eine Kopie aller Seiten in alter und neuer Reisedokumente (Reisepass oder andere Arten von Reisedokumenten) für die letzten zehn Jahre

Jeder, der für gilt Norwegische Staatsbürgerschaft nach dem September lst 2008 müssen in der Lage sein zu dokumentieren, dass sie Sprachunterricht absolviert haben 300 Stunden Norwegisch oder in der Lage sein Sami Dokument angemessene Kenntnisse der norwegischen oder. Dies gilt für alle unabhängig vom Zeitpunkt sie wurden Aufenthaltsgenehmigungen erteilt.

Für Fragen im Zusammenhang mit Visa, sich an das an Ihren die Norwegische Botschaft oder norwegische Einwanderungsbehörde .
Telefon +47 23 35 16 00
E-Mail

Update 29/01/2011


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