Pass, Visum & Papiere für Helsinki

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Um Finnland, Ausländer müssen eine gültige ID. Je nach Herkunftsland, die ID kann ein gültiger Personalausweis, Pass-, Visa-oder Flüchtlingen Reisedokumente. In den meisten Fällen Personen müssen nachweisen, dass sie genug Geld haben, um ihre muss während ihres Aufenthalts in Finnland oder in der Lage sind, die Löhne gesetzlich zu verdienen. Sie müssen ein Visum beantragen, während Sie noch in Ihrem Heimatland!

Die Schengen-Länder (in 2008): Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern (griechischer kontrolliert den südlichen Teil), die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und der Schweiz.

Länder, deren Bürger benötigen kein Visum für die Einreise nach Finnland

Bürger der nordischen Staaten (Dänemark, Island, Schweden und Norwegen) nicht benötigen einen Reisepass für die Eingabe von Finnland. EU-Bürger, Bürger von Monaco, San Marino, und Schengen Abkommen Finnland Ländern können mit einem gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis. Alle anderen Nationalitäten benötigen einen gültigen Reisepass.

Staatsangehörige aus den folgenden Ländern können besuchen Finnland oder anderen Schengen-Staaten für bis zu drei Monate ohne Visum, sondern müssen eine Arbeitserlaubnis, wenn sie arbeiten wollen. Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brunei Darussalam, Kanada, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras. Israel, Japan, Republik Korea, Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, San Marino, Singapur, USA, Uruguay, Vatikan, Venezuela

Inhaber von Flüchtlingen Reisedokumente (Abkommen 1946 oder 1951) aus Belgien, Dänemark, Irland, Deutschland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden, der Schweiz und das Vereinigte Königreich nicht brauchen Visa, wenn ihres Aufenthalts von drei Monaten oder weniger. Inhaber eines Laissez-passer der Vereinten Nationen und der EG auch kein Visum.

Bürger und Staatsangehörige von Ländern, die nicht erwähnt werden müssen ein Visum zur Einreise nach Finnland. Mit einem Schengen-Visum können Sie in ein Land reisen und frei im gesamten Schengen-Zone. Wenn Sie beabsichtigen zu besuchen mehrere Schengen-Staaten, aber nicht über ein Hauptziel, sollten Sie sich für ein Visum bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes, ist Ihre erste Anlaufstelle für die Einreise. . Visa zu beantragen wenden Sie sich bitte an Ihren nächsten Botschaft oder dem Konsulat von Finnland. Reisende planen eine Reise über die Grenze nach Russland Besitz eines Visums sein müssen. Es ist ratsam, um es in der Botschaft der Russischen Föderation in der Reisende das Land der Herkunft, weil es an mindestens acht Werktagen, um ein Visum in Helsinki.

Bitte verwechseln Sie nicht das Konsulat und die Botschaft.

Die Botschaft ist die Vertretung des Staates, in einem fremden Land und ist für alle die Beziehungen mit der Regierung des Landes, in dem befindet.

Der Konsul schützt und verwaltet die Gemeinde aus seinerLand. Sie müssen jedoch in der Regel leben, für 6 Monate in dem Land, bevor Sie müssen sich registrieren lassen. Hier finden Sie Informationen, indem er das Konsulat.

Ausländische Staatsangehörige, die eine Visa -

Wenn Sie sich nicht von jedem der Länder, die in den oben genannten Abschnitten, ein Visum benötigt, um in Finnland. Wenn Sie ein ausländischer Staatsangehöriger, die ein Visum, müssen Sie immer einen bei der Einreise in die Schengen-Raum. Wenn Sie normalerweise ein Visum benötigen, sondern haben eine Aufenthaltserlaubnis in einem der Schengen-Länder, die Sie nicht benötigen ein Visum für die Einreise in einen anderen Schengen-Staat, wenn die beabsichtigte Dauer des Aufenthalts von weniger als drei Monaten.

Beantragung eines Visums

Ein Schengen-Visum ist für die von der Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes. Wenn das Land aus, in dem Sie sich für ein Visum nicht über eine finnische Botschaft oder das Konsulat können, müssen Sie beantragen, dass von einem finnischen Mission in die nächste Land zu Ihrem eigenen. Zum Beispiel, wenn das Bestimmungsland ist Finnland, müssen Sie ein Visum beantragen von einem finnischen Mission. In bestimmten Fällen Finland kann sich von einem anderen Schengen-Staat, aus dem eine finnische Visum kann.

Dokumentation für eine Visa -

Sie benötigen die folgenden Dokumente bei der Beantragung eines Visums:

1. Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular und ein Foto von dir. Ein Pass großen Foto in Farbe. Bitte beachten Sie die neuen Anforderungen: das Foto darf nicht mehr als 6 Monate alt, 47mm in der Höhe (Höhe des Kopfes 32-36mm), 36mm breit, mit einer einfachen hellen Hintergrund, in scharfe und klare Schwerpunkte. Das Foto muss die Person, direkt an der Kamera (nicht im Profil) mit einem neutralen Ausdruck (kein Lächeln) und die Augen offen und sichtbar.

2. Ein Pass für mindestens drei (3) Monate nach Ihrer Reise. Siehe Liste der Pässe und Reisedokumente anerkannt, von den finnischen Behörden.

3. Reiseversicherung für die Dauer des Visums und der Schengen-Raum. Die Versicherungsleistung sollte mindestens 30000 EUR und versichern Sie im Falle einer plötzlichen Krankheit oder Unfall (einschließlich der Reise-home) und auch den Transport zu Hause im Falle Ihres Todes.

4. Das Antragsformular should werden durch andere Dokumente, aus denen der Zweck, die Bedingungen und die Dauer des Besuches. Dabei kann es sich um Eintrittskarten, bestätigt Hotel Reservierung und einem privaten oder offiziellen Einladungsschreiben. Die Einladung kann in freier Form, sondern auch Einzelheiten über die Host-Organisation oder Einzelperson, und Ihr Geburtsdatum, Adresse, Passnummer, und den Zweck und die Dauer des Besuches. Wenn der Besuch ist ein privat, es ist zu erwähnen, die Beziehung zwischen dem Host und der Gast, zum Beispiel, ob sie / er ist ein Freund, Ehepartner oder Verwandten. Bitte beachten Sie, dass eine Einladung ist keine Garantie dafür, dass ein Visum ausgestellt werden.

5. Minderjährige Kinder benötigen die elterliche Zustimmung, wenn sie beabsichtigen, eine Reise ohne Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten.

6. Die Botschaft oder das Konsulat kann auch wollen, Sie zu fragen, Interview über den Zweck des Besuches.

7. Mit der Unterzeichnung der Anwendung sind Sie verantwortlich für die Richtigkeit der Informationen, die Sie gegeben haben. Sie müssen das Formular persönlich. Wenn Sie das Formular ist unsigned oder jemand anderes hat es für Sie, wird der Antrag abgelehnt.

Möglicherweise müssen Sie zusätzliche Informationen zusätzlich zu denbereits erwähnt, wie die Route der Reise, Verkehrsmittel, Details Ihrer Rückreise, Einkommen, Vermögen und Details Ihrer Beschäftigung. Sie müssen über ausreichende Mittel zur Deckung Ihres Aufenthalts - mindestens EUR 30 pro Tag.

Arten von Visa: Single Einreise, doppelte Einreise Visa, Visa für die mehrfache Einreise-, Transit-Visa, Visa für den Transit auf Flughäfen.

1. Ein Single-Visum ist für eine Reise, in denen Sie übernachten in den Schengen-Raum für 90 Tage innerhalb von sechs (6) Monate.

2. A double-Visum ermöglicht es einer Person, um den Schengen-Raum zweimal für 90 Tage innerhalb von sechs (6) Monate.

3. Visa für mehrere Einreisen wird für mehrere Besuche in den Schengen-Raum. Die Gesamtdauer des Aufenthaltes ist die Anzahl der Tage auf das Visum, in den meisten von 90 Tagen innerhalb von sechs (6) Monate. Der Zeitraum von sechs Monaten beginnt am Tag der Einreise in Schengen-Raum. Das Visum gilt für eine Dauer von höchstens einem Jahr.

4. Ein Visum wird nur dann erteilt, wenn ein Bürger eines Landes, die Visa für Reisen durch den Schengen-Raum zu einem Land, das nicht Vertragspartei des Schengen-Abkommens. So empfangen Sie ein Visum für Sie should haben, ein Visum für das Land der Endbestimmung oder sollte anders sein, in diesem Land. Ein Visum können Sie sich das Recht vor, Transit-Eintrag auf ein oder mehrere Male durch den Schengen-Raum. Die Dauer des Transits von Belang ist, ist nicht mehr als fünf Tage in einem Fall.

5. Flughafen Transit-Visa erforderlich sind, von den Bürgern aus den folgenden Ländern: Afghanistan, Bangladesch, Äthiopien, Eritrea, Ghana, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka und der Demokratischen Republik Kongo (ehemals Zaire). Wenn Sie eine Flughafentransitvisumpflicht, sind Sie berechtigt, den internationalen Teil des Flughafens während der Zwischenlandung oder bei einem Wechsel zwischen zwei Fahrten, und ohne die Eingabe des Landes, in Frage.

Gültigkeit der Visa

Ein Visa-Erteilung kann mehrere Einträge für ein Jahr in einer Zeit, so dass die Zahl der Tage in dem Land des Wohnsitzes nicht mehr als 90 Tage innerhalb von sechs Monaten. Die Anzahl der Tage, werden auf der Grundlage der Stempel in Ihren Reisepass. Ein Visa für mehrere Einreisen kann gültig für ein Jahr, ein einziges Visum für sechs (6) Monaten und einem Transit-Visum für drei (3) Monate.

Ausgabe und Bearbeitung von Visa -

Ein Visum ist, die durch ein Diplomat oder Konsul Vertreter eines Schengen-Land. Sie sollten Ihre Bewerbung mindestens sieben Tage vor dem Start auf dem Weg, aber es ist ratsam, dies zu tun zuvor. Wird das Visum für Finnland ist in Ihrem Land zu einer Vertretung der eine Aufgabe von einem anderen Schengen-Staat, wird der Prozess in der Regel noch viel länger dauern. Anwendungen sollte weit im Voraus, so dass es zu richtigen Zeit zu verarbeiten.

Die Bearbeitungsgebühr muss in bar bezahlt, wenn Sie Ihre Anwendung, mit Ausnahme der Überweisungen an Finnland 's-Missionen im Ausland. Mehr Informationen aus der finnischen Missionen im Ausland.

Visumverweigerung

Wenn die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums nicht erfüllt sind, wird Ihr Antrag wird abgelehnt. Sollte dies geschehen, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung der Ablehnung. Eine Ablehnung kann nicht angefochten werden.

Ein Visum kann verweigert werden, wenn ein Antragsteller nicht im Besitz eines gültigen Reisedokuments, keine Unterlagen zum Nachweis der Zweck und die Bedingungen seines oder ihres Aufenthalts nicht über ausreichende Mittel zur Deckung seineroder sie bleiben, oder nicht das Recht auf Rückkehr in das Land der Abgangsstelle oder weiter in ein Drittland. Der Antragsteller kann auch verboten werden, die Eingabe von Finnland oder einem anderen Schengen-Staat, wenn er oder sie kann als eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen des Bestimmungslandes.

Eintrag in Finnland

Selbst mit einem Visum, die Bedingungen für die Einreise nach Finnland sind neu bewertet auf der Ankunft in dem Land. Wenn Sie ein Visum benötigen, können Sie auch zu erwarten, um zu zeigen, in Ergänzung zu Ihrer Visa, ein gültiges Reisedokument, Nachweis über die Versicherung für die Dauer des Aufenthalts und andere Dokumente im Zusammenhang mit Ihrem Antrag. Sie müssen beweisen, dass Sie über ausreichende Mittel (EUR 30 pro Tag) für Ihren Aufenthalt und für Ihre Rückreise oder weiter reisen. Wenn Sie über einen gültigen Hin-und Rückfahrt die Höhe der Mittel ist es notwendig, dass sie mit weniger werden. Sie dürfen nicht unter das Verbot von der Einreise in das Land.

Andere Hindernisse für den Marktzugang wäre es, wenn Sie nach wie vor eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder Finnland 's Beziehungen mit anderen Ländern. Sie kann die Einreise verweigert, wenn es gute Gründezu vermuten, dass Sie die Absicht, Geld zu verdienen unehrlich oder sexueller Dienstleistungen zu verkaufen. Es handelt sich um den gleichen Bedingungen, die für die Genehmigung oder Ablehnung eines Visums.

Verlängerung eines Visums, wenn in Finnland
Lokale Behörden Polizei kann die Aufenthaltszeit in einem Visum. Die längeren Zeitraum der Aufenthaltserlaubnis darf nicht mehr als seinen letzten Tag und die gesamte Dauer darf drei Monate nicht überschreiten innerhalb von einem halben Jahr. Die Klägerin Reiseversicherung muss ausreichen, um die Zeit verlängert.

Kosten für Visa

  • Transit-Visum 35 EUR
  • Flughafentransitvisumpflicht - 35 EUR
  • Einen kurzfristigen Aufenthalt (weniger als 30 Tage) - EUR 35
  • Einen kurzfristigen Aufenthalt (weniger als 90 Tage) - EUR 35
  • Kurzer Aufenthalt mit zwei Einträgen (weniger als 90 Tage) - EUR 35
  • Mehrere Einträge, gültig für ein Jahr - 35 EUR
  • Aufenthaltsbewilligung - 175 EUR
  • Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer - 175 EUR
  • Aufenthaltserlaubnis für Selbständige - 175 EUR
  • Aufenthaltserlaubnis für Studenten - 50 EUR
  • Aufenthaltserlaubnis für Minderjährige - 50 EUR
  • Übertragung der Aufenthaltserlaubnis zu neuen Pass - 20 EUR

Weitere Informationen:

Schengen-Visa-Informationssystem: http://www.eurovisa.info/

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Referat für Pässe und Visa,
POBOX 176, 00161 Helsinki, Tel.: +358- (0) 9-1 60 05.
http://formin.finland.fi/public/

Arbeits-und Aufenthaltsbewilligungen für ausländische Staatsangehörige

Bürger der nordischen Länder (Schweden, Norwegen, Dänemark und Island) können frei von Finnland und den Aufenthalt in dem Land, ohne eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Sie können auch die einer bezahlten Beschäftigung ohne eine Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit. EU-Bürger und Bürger von Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz haben das Recht auf Einreise, Aufenthalt, Studium, Arbeit suchen, oder die Praxis eines Berufes in Finnland für drei Monate ohne Aufenthaltserlaubnis. Für längere Aufenthalte, sie müssen sich ihr Recht auf Aufenthalt in Finnland bei der Polizei angezeigt, aber sie ist nicht erforderlich, eine besondere Aufenthaltsgenehmigung. Die Bürger der EU-und EWR-Mitgliedstaaten können in Finnland eine Arbeit ohne PERMIT, als auch als Bürger der Staaten, die Vertragsparteien auf die EFTA (European Free Trade Agreement).

EU-und EWR: Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich
EFTA: Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein

Die Botschaft stellt Antragsformulare und weitere Informationen über das Bewerbungsverfahren. In einigen Fällen der Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung können aus Gründen der familiären Bindungen des Antragstellers Verwandten mit Wohnsitz in Finnland. Der Antrag kann bei der örtlichen Polizei. Entscheidungen über die Aufenthaltserlaubnis Anträge werden von der finnischen Immigration Service. Inhaber von Aufenthaltstiteln Mai Reisen in Finnland so lange, wie die Genehmigung gültig ist, und die Aufenthaltsgenehmigung kann als ein Visum für den Besuch anderer Schengen-Staaten innerhalb von sechs Monaten für maximal 90 Tage, sofern der Inhaber nichtvorbehaltlich einer etwaigen Verbot von Anfang eines der Länder.

Die erste Aufenthaltsgenehmigung ist für die von einem finnischen Botschaft innerhalb der Klägerin native countrt, Die erste Aufenthaltsgenehmigung ist immer für einen bestimmten Zeitraum. Genehmigungen erteilt werden für eine Dauer von höchstens einem Jahr oder für die Dauer der Beschäftigung oder Studien. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erworben werden können, wenn die einzelnen sich in Finnland für einen ununterbrochenen Zeitraum von vier Jahren. Es sei denn, es wird, die Registrierung von einer Person mit dem Recht auf Aufenthalt in Finnland ist gültig bis auf Widerruf. Ausländische Studierende, die Nicht-EU-Bürger oder von einem vergleichbaren Status müssen eine Aufenthaltserlaubnis, wenn ihr Studium in Finnland länger als drei Monate . EU-Bürger und Bürger von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz müssen sich ihr Recht auf Aufenthalt in Finnland bei der Polizei angezeigt, wenn ihr Aufenthalt dauert länger als drei Monate. Privaten Unternehmertums oder der Ausübung eines Berufes in Finnland eine eigene Aufenthaltserlaubnis für den Unternehmer. Informationen zur Anmeldung mit einem Arbeitsvertrag kann geliefert werden, die entweder durch den Arbeitgeber oder die ausländische Arbeitnehmer betrifft. Anmeldung muss bis spätestens 14 Tage nach dem Beginn der Beschäftigung. Anmeldung ist nicht erforderlich, wenn die Beschäftigung für weniger als 14 Tage beträgt, oder wenn die Polizei bereits die Arbeitnehmer den Aufenthaltstitel.

Nützliche Adressen:

Aufenthaltsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger (Website des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten)
http://formin.finland.fi/public/

Aufenthaltserlaubnis für Studien - Nicht-EU-Bürger (Website des finnischen Immigration Service)
http://www.migri.fi/netcomm/

EU-Bürger das Recht auf Aufenthalt in Finnland als Student (Website des finnischen Immigration Service)
http://www.migri.fi/netcomm/

Informations-und Beschäftigungs-Anmeldeformulare

Update 20/05/2008


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