Die Versicherungsnummer ist aus dem Sozialversicherungsnachweisheft entnommen und der Beitragsgruppenschlüssel (BGRS) stimmt mit den amtlichen Beitragsgruppen überein.
Der Zahlenschlüssel zu KV (Krankenversicherung), RV (Rentenversicherung), AV (Arbeitslosenversicherung), GV (Geringverdiener), UM (Umlage), PV (Pflegeversicherung) gibt an, ob Beiträge zum entsprechenden Versicherungszweig zu zahlen sind oder nicht, dem Zahlenschlüssel zur GV können Sie entnehmen, ob Sie unter die sv-rechtlichen Bestimmungen für Geringverdiener fallen oder nicht.