Die Lebensversicherung ist ein ausgezeichneter Weg, Ihre langfristige Vorbereitung, zu verbessern oder zu diversifizieren Sie Ihr Kapital, die Maximierung der Übertragung Ihrer Vermögenswerte, Plan für den Ruhestand.
Es kann auch ein guter Weg sein Optimierung der Einkommensteuer und Erbschaft im Falle der Auslandszulage.
Die Begünstigten aus Lebensversicherungsverträgen unterliegen nicht der Besteuerung in Frankreich 20% (Steuern auf das Ergebnis des Auftrags ths über 152.500 €), wenn der Zeitpunkt des Beitritts der Teilnehmer nicht ansässig sind unter Französisch Recht (und selbst wenn es nicht ansässig wird danach) ist, gilt diese Ausnahmeregelung auf das Geld erhalten unter s Prämien vor 70 Jahren gezahlt.
Es ist daher sehr vorteilhaft für ein Expatriate zu nehmen, als nicht ansässig, eine Lebensversicherung zu Freistellung für diese (noch niedrig er Betrag, um nur Zeit als Expatriate) statt.
In Frankreich in jedem Fall wird die steuerliche Behandlung bei der Abrechnung des Vertrages von Lebensversicherungen durch den Tod unterschiedlich sein, je nachdem, ob die Prämien bezahlt wurden den Vertrag vor oder nach 70 Jahren des Versicherten (einschließlich der Zahlung der Erbschaftssteuer in Frankreich für den Teil der Prämie - ohne Kapitalisierung - mehr als 30 500 Euro, aber keine Steuern in Frankreich für prim sind Tod bezahlt vor dem Alter von 70 an, wenn der Teilnehmer war nicht ansässig sind).
In allen Fällen empfehlen wir Ihnen, Sie sich an einen Steuerberater und / oder ein Fachanwalt für Steuer-Praktikum ionalen zu genau, welche Steuern werden für bestimmen.
[20-01-2011]
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