Zusätzlich zu den grundlegenden Sozialversicherung, Arbeitnehmer müssen auch durch eine zusätzliche Altersversorgung finanzieren. Die wichtigsten Mittel für die Arbeitnehmer sind die sozialen Rentenkasse (IKA) und die Mitarbeiter zusätzliche Altersversorgung Fonds (TEAM). Die Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter. Anmeldung bei der Sozialversicherung gilt für die griechischen Staatsangehörigen und ausländischen Staatsangehörigen in Griechenland.
Das System der sozialen Sicherheit bietet Vorteile bei Eintritt in den Ruhestand und im Falle von Tod, Krankheit und Arbeitslosigkeit. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld für einen Zeitraum von 5-12 Monaten je nach Dauer, für die sie zuvor beschäftigt waren und in denen sie dazu beigetragen, die Sozialversicherung und deren Alter.
Personen, die durch die IKA für mindestens 140 Tage Anspruch auf medizinische Behandlung durch Ärzte der IKA kostenlos und zahnärztliche Behandlung zu einem reduzierten Preis. Medikamente von Ärzten können grundsätzlich kostenfrei erhältlich.
Zusätzlich zu den oben genannten, eine versicherte Arbeitnehmer das Recht zur Erhebung von Krankengeld. Die maximale Krankengeld zahlen IKA ist regelmäßig auf der Grundlage der maximale monatliche REMuneration auf die soziale Sicherheit zu zahlen ist. Im Falle von Krankheit, ist der Arbeitgeber verpflichtet, bis zu einem Monatsgehalt für jeden Mitarbeiter. Doch die Höhe der Leistung durch den Arbeitgeber ist, um den entsprechenden Betrag von der Sozialversicherungsanstalt.
Jeder Mitarbeiter verletzt oder behindert, während bei der Arbeit ist, Anspruch auf Entschädigung und / oder eine Invalidenrente für die Zeit der Abwesenheit vom Arbeitsplatz, unabhängig von der Zeit zuvor.
Eine Pauschale Leistung nach der Geburt eines Kindes. Die Leistung wird fällig, wenn der Ehemann der Mutter ist nicht versichert. Darüber hinaus hat der Versicherte Mutter hat Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen: 56 Tage vor dem voraussichtlichen Zeitpunkt der Lieferung und 56 Tagen nach, für die sie erhalten eine Leistung bestimmt in der gleichen Weise wie für das Krankengeld.