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    Amsterdam: Abreise / Pass, Visum & Papiere

    Abreise


    Pass, Visum & Papiere für Amsterdam

    Landesfuehrer: Amsterdam > Abreise / Pass, Visum & Papiere
    29/02/2008
    ACHTUNG: Der folgende Artikel wurde durch ein maschinelles Übersetzungssystem ohne jegliche menschliche Mitwirkung übersetzt. [powered by ]
    Wenn Sie weitere Information suchen, besuchen Sie die englische Fassung.

    Es gibt verschiedene Visa-Anforderungen für die Menschen der verschiedenen Länder. Für EU-Mitglieder und internationale Gäste von bestimmten Ländern ein touristisches Visum ist nicht erforderlich, wenn die Dauer des Aufenthalts von weniger als drei Monaten. Gäste aus allen anderen Ländern müssen, um einem Touristenvisum einreisen, bevor sie für die Niederlande. Für weitere Informationen über die Visa-und erfordert den Prozess einbezogen, klicken Sie bitte hier: http://www.minbuza.nl

    Sobald Sie haben die Niederlande auf einem Touristenvisum ist es nicht möglich, ändern Sie Ihren Status als Tourist und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. Alle internationalen Gäste müssen auf eine Polizei-Station (die Ausländerbehörde) innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft in den Niederlanden

    Visa-Typen

    Im Folgenden finden Sie eine kurze Anleitung zu den verschiedenen Arten von Visa für die Niederlande. Für eine vollständige und verständliche Anleitung, klicken Sie bitte hier. Www.ind.nl

    • A-Visa: Transit Visum für Flughäfen.
      Dieses Visum ermöglicht Einwohner aus einigen Ländern für den Transit in den Niederlanden auf ihrem Weg nach vorn in einen anderen Landkreis. Diese Art des Visums erhalten Sie nicht automatisch das Recht, sich in das Land. Sie benötigen diese Transit-Visum, wenn Sie sich von einer nationalen, in Afghanistan, Angola, Bangladesch, Kongo (Demokratische Republik), Eritrea, Äthiopien, Ghana, Guinea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sudan, Syrien, Sri Lanka.
    • B-Visum: Visum für eine Reise durch ein Maximum von 5 Tagen.
      Dieses Visum ist für diejenigen, deren endgültige Bestimmung ist nicht in den Schengen-Raum, sind aber im Transit durch sie. Es gibt Ihnen das Recht, für einen Zeitraum von höchstens 5 Tagen.
    • C-Visa: Kurzer Aufenthalt für einen Zeitraum von höchstens 3 Monaten.
      Sie können dieses Visum für eine Reihe von Gründen, wie zB Urlaub, Tourismus, Wirtschaft, Freunde / Familie besuchen oder die Teilnahme an Kongressen / Sportveranstaltungen. Dieses Visum gilt für einen maximalen Aufenthalt von 3 Monaten innerhalb von 6 Monaten. Sie können nicht für einen Aufenthalt oder Arbeitserlaubnis mit dieser Art des Visums.
    • olor = "red"> D-Visa: Die Erlaubnis für einen vorübergehenden Aufenthalt länger als 3 Monate, MVV
      Der MVV (Machtiging tot verblijf Voorlopig) ist ein Visum / Genehmigung für einen Zeitraum von 3 Monaten bis zu einem Höchstbetrag von 1 Jahr, nach denen sie erneuert werden kann, ohne das Land verlassen. Sie benötigen ein MVV, wenn Sie wollen, für eine Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis. Sie können, könnte es notwendig, eine Einwanderung und Integration Exam (Inburgeringscursus) an der niederländischen Botschaft in Ihrem Heimatland vor der Abreise für die Niederlande.

    Die Arbeitserlaubnis für ausländische Staatsangehörige

    EU-Bürger

    Menschen aus einem anderen EU-Land benötigen keine Arbeitserlaubnis arbeiten zu können in den Niederlanden. Dazu gehören Menschen aus einem Europäischen Wirtschaftsraum Land.

    EU / EWR-Länder sind: die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Irland, Italien, Spanien, Portugal, Dänemark, Österreich, Finnland, Schweden, Griechenland, Norwegen, Österreich, Liechtenstein, Island, Zypern, Malta (erlaubt zu arbeiten)

    Neue EU-Länder seit 2004 beigetreten sind: Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Tschechien undSlowakei. (Arbeiten dürfen seit dem 1. Mai 2007). Es gibt jedoch Beschränkungen für Bürger aus Bulgarien und Rumänien, die in den Niederlanden. Bitte wenden Sie sich an die IND-Website für weitere Informationen (www.ind.nl)

    Nicht-EU-Bürger

    Es gibt nur zwei Möglichkeiten für eine Nicht-EU-Bürger, um eine Arbeitserlaubnis:

    Der erste Weg ist, sich direkt an Unternehmen. Wenn das Unternehmen möchte Sie mieten, dann werden sie die Genehmigung für Sie. Es ist jedoch ein langer Prozess beteiligt. Erstens hat das Unternehmen zu beweisen, dass es in ihrem besten Interesse zu mieten Sie vor allen anderen niederländischen und EU-Beitrittskandidaten. Weiter haben sie auch zu beweisen, dass der Job angeboten wurde für mindestens sechs Wochen. Sie müssen auch bestätigen, dass sie mit niederländischen und EU-Kandidaten, aber immer noch der Meinung, dass Sie die beste Person für den Job. Wenn Sie eine Arbeitserlaubnis durch ein Unternehmen, diese Arbeitserlaubnis gebunden ist an das Unternehmen. Wenn Sie die Arbeit für die Gesellschaft, die Genehmigung nicht mehr gültig.

    Der zweite Weg, eine Arbeitserlaubnis ist eine niederländische oder EU-Partner. Ihr Partner muss die Lebens-undArbeiten in den Niederlanden und bereit sind, zu sponsern lassen. dh, sie verpflichten sich dazu, die finanzielle Verantwortung für Sie, während Sie auf der Suche nach einem Arbeitsplatz oder falls Sie verlieren. Die beiden müssen Sie beweisen, dass Sie sich in einer Beziehung und dass Sie zusammen leben. Wenn die Beziehung zu Ende oder eines sollten Sie sich aus, die Genehmigung nicht mehr gültig.

    Für weitere Informationen, melden Sie sich bitte auf www.workpermit.nl

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