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Beantragung eines Visums für Malaysia kann ein langer Prozess und Geduld erforderlich ist. Egal, ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihren Grund für das Kommen zu Malaysia, wie lange Sie sich aufhalten, und Nationalität. Um ein Visum zu gehen anwenden an einen malaysischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland. Sie müssen eine Gebühr, die variiert stark von Land zu Land zu zahlen.
Nach der Ankunft in Malaysia werden Sie aufgefordert, den Nachweis des zu präsentieren ausreichende finanzielle Mittel, um in Malaysia für den Zeitraum sowie gedacht als ein gültiges Rückflugticket zu bleiben. Darüber hinaus werden Sie aufgefordert, füllen Sie ein An- / Abreise-Karte, die an allen Eintrittspunkten erhältlich sein. Malaysia besteht aus zwei separaten Landmassen, die Halbinsel West-Malaysia und Ost-Malaysia. Um von einem Teil zum anderen zu reisen, werden alle Reisedokumente erforderlich.
Dieser Abschnitt ist nur als Referenz gedacht. Es wird dringend empfohlen, dass Sie die Botschaft kontaktieren direkt für die meisten up-to-date Informationen, die auf Ihre spezifische Situation betrifft.
Sie müssen einen gültigen Reisepass, ins Ausland zu reisen. Ein Reisepass ist ein offizielles Dokument, bescheinigt der eigenen Identität und Staatsbürgerschaft. Das Verfahren und die Kosten, die mit Beantragung eines Passes verbunden sind, können hoch sein, so starten Sie den Vorgang mindestens sechs Monate, bevor Sie zu gehen zu planen. Ihr Reisepass muss 6 Monate über gültig Ihres geplanten Aufenthalts. Minderjährige dürfen auf Pässe up der Eltern reisen, bis im Alter von 15 Jahren.
Ein Visum ist ein Stempel oder Billigung durch Beamte auf einen Pass, dass der Inhaber die Einreise ermöglicht platziert. Dieses Erlaubnis wird als "entry clearance".
Wenn Sie nach Malaysia reisen als Tourist oder zu geschäftlichen Zwecken, können Sie ein Visum nicht erforderlich und wird 90 Tage bei der Ankunft entweder vom Flughafen oder zu empfangen Überland-Punkt. Die Länder, die kein Visum benötigen, sind den meisten Ländern der Europäischen Union, den USA und vielen Commonwealth-Mitglieder. Die Bürger von Afghanistan, Israel, Serbien und Montenegro jedoch nicht geben kann Malaysia ohne Zustimmung der malaysischen Innenministerium (MOHA oder Kementerian Dalam Negeri).
Für spezifische Informationen darüber, ob Sie ein Visum benötigen und Land Anforderungen, finden Sie in der MOHA der Visumpflicht nach Land .
Einreisevisums: Dieses Visum ermöglicht nur einen Eingang in das Land und hat eine Validierung von 90 Tagen. Es wird normalerweise für den Zweck der sozialen Aufenthalte ausgestellt.
Mehrfachvisa: Dieses Visum reicht von 3 bis 12 Monaten und ist für Geschäftsreisende und ausgegeben staatliche Zwecke. Um ein Mehrfachvisum zu erhalten, muss der Antragsteller nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel, um ihren Aufenthalt und ein gültiges Rückflugticket zu decken.
Transitvisum: für Reisende Richtet die nur Transit Malaysia auf die Art und Weise in ein anderes Land und dauert nur 120 Stunden.
Die Anwendung gefunden werden kann Online oder an der nächstgelegenen Botschaft.
Diese Ausweise werden für temporäre Residenz ausgestellt. Dies ist für die Ausländer, die Kinder und Ehepartner von Malaysian Staatsbürger oder Einwohner sind und für die unmittelbaren Familienangehörigen ausländischer Studenten oder Ausländer kommen nach Malaysia für die medizinische Behandlung. Für weitere Informationen und die jeweiligen Dokumentanforderungen, auf die gehen Website der malaysischen Einwanderungsbehörde .
Ausländische Studierende, die an einer malaysischen Universität oder Sprachschule studieren wollen, müssen am jeweiligen malaysischen Bildungseinrichtung vor der Einreise beantragen. Sobald sie ein Angebot Brief zu erhalten müssen sie einzureichen:
Ein Student Pass kostet RM 60.00 pro Jahr.
Ausländische Studierende arbeiten dürfen, aber nur in Restaurants, Tankstellen und Hotels. Wenn jedoch die akademische Leistung ist nicht zufriedenstellend, die Genehmigung wird nicht verlängert.
Informationen über den Studentenausweis an der Einwanderungsbehörde von Malaysia Website .
Für einen Ausländer zu erhalten eine Arbeitserlaubnis,
style = "color: # ff0000;"> Eine Arbeitserlaubnis wird in der Regel für einen Zeitraum zwischen 6 Monaten und 5 Jahren ausgestellt.
In Abhängigkeit von der Art der Arbeit und die Fähigkeiten, sind verschiedene Arbeits Ausweise bei der Erlangung einer Arbeits zu ermöglichen.
Employment Pass: Dieser Pass wird an die Mitarbeiter mit besonderen Fähigkeiten, in der Regel für technische oder Führungspositionen ausgegeben. Die Mindestdauer ist in der Regel 2 Jahre. Anforderungen und Anwendung für Beschäftigung Pass für Malaysia
Zeitarbeit Pass: Ausgestellt für Beschäftigung für weniger als 2 Jahre oder für Aufträge mit einem Monatsgehalt von weniger als 5000 RM. target = "_ blank"> Anforderungen und Anwendung für Zeitarbeits Pass
Professionelle Visit Pass: um ausländische Staatsangehörige, die im Heimatland im Unternehmen beschäftigt bleiben, sondern werden von einem malaysischen Unternehmen erforderlich Ausgestellt bieten bestimmte Leistungen für einen Zeitraum bis zu 6 Monaten. Voraussetzungen & Anmeldung für Berufs Visit Pass für Malaysia
Wie für die Arbeitgeber, alle Informationen hinsichtlich der Visa-Prozess, Anforderungen oder die notwendigen Formulare können auf der offiziellen Website der betrachtet werden Malaysian Immigration Department.
Ausländische Staatsangehörige haben Anspruch auf Daueraufenthalt, wenn sie:
Um anwenden, folgende Unterlagen an die Malaysischen Einwanderungsbehörde :
Die MM2H Programm ermöglicht alle Ausländer, die bestimmte Anforderungen erfüllen, um in dem Land, auf einem Langzeitvisum für mindestens 10 Jahre mit der Option auf Verlängerung zu bleiben. Menschen geben und das Land zu verlassen frei ohne Einschränkungen und ihm einen Ehepartner, unterhaltsberechtigte Verwandte über dem Alter von 60 und Kinder unter 21 Jahren.
MM2H Visa-Inhaber sind nicht erlaubt, während in Malaysia zu arbeiten. Doch die Teilnehmer 50 und höher erlaubt die Aufnahme der Teilzeitbeschäftigung.
Finanziellen und medizinischen Bedingungen sind für eine erfolgreiche Bewerbung erforderlich. Alle Bewerber müssen zeigen, dass sie finanziell in der Lage, sich für die Erhaltung sind vorerst in Malaysia. Das bedeutet in der Praxis, dass ein Offshore-Einkommen von 10.000 RM muss gezeigt werden. Darüber hinaus müssen die Bewerber unter dem Alter von 50 Jahren den Nachweis für ein Minimum von RM 500.000 in liquide Mittel zu zeigen. Bewerber über 50 Jahren sind 350.000 RM.
Alle Bewerber sind verpflichtet, ein medizinisches Gutachten von einem registrierten Privatklinik in Malaysia einreichen, wie es ist erforderlich, um lokale Krankenversicherung kaufen.
Erforderliche Dokumente:
Sie können auch dann über einen Agenten .
Alle ausländischen Staatsbürger mit Permanent gewährt Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt und werden Entry Permit und Identification Card (MyPR).
Die MyPR Karte bietet ständige Einwohner mit Identifikation. Karten Kosten RM 40.00.
Die Bewerber sollten in der National Registration Department of Malaysia (NRD) Zentrale erfolgen.
Headquarters - National Registration Abteilung Malaysia
Innenministerium
No.20, Precinct 2
Bundesregierung Verwaltungszentrum
62.551 Bundesgebiet von Putrajaya
Telefon: (1MOCC): 03-8000 8000
Malaysia erlaubt keine doppelte Staatsbürgerschaft. Beantragen Sie die malaysische Staatsbürgerschaft in der National Registration Department of Malaysia. Formen und Anforderungen finden Sie auf ihrer Website .
Einbürgerung: Wenn Sie ein Ausländer, ohne malaysischen Ursprungs auch immer sind, können Sie malaysische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Anforderungen:
(Alle fotokopierten Dokumente sollten von den Originalen begleitet werden.)
Beachten Sie, dass viele Auswanderer haben die Staatsbürgerschaft ohne Erhalt angewendet.
Dies gilt für Menschen, die entweder waren außerhalb oder innerhalb Malaysia geboren vorausgesetzt, dass mindestens ein Elternteil Malaysian zum Zeitpunkt der Geburt.
Um sich zu registrieren, muss der Anlegevorrichtung sein:
Weitere Informationen und Unterlagen sind auf der Website der erhalten werden Malaysische nationale Meldeamt .
Update 3/06/2015
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